Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2025
/ Ausgabe: 2025_05_28_gr_kurzprotokoll.pdf
- S.45
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Das Nächtigungsverbot stellt daher eine Diskriminierung von Menschen im öffentlichen
Raum dar, die von Wohnung- und Obdachlosigkeit betroffen sind. Auch beim städtischen
Workshop zur Erarbeitung eines Aktionsplans gegen Obdach- und Wohnungslosigkeit wurde
das Nächtigungsverbot als Problem für die Betroffenen angesprochen. Die Signale vonseiten
der Stadtpolitik in Hinblick auf einen neuen Umgang mit Menschen, die von Wohnungs- und
Obdachlosigkeit betroffen sind, sind vielversprechend. Das bestehende Nächtigungsverbot ist
mit einem zeitgemäßen Umgang mit Wohnungs- und Obdachlosigkeit unvereinbar. Seine
Aufhebung stellt daher eine wichtige Etappe in der Umsetzung einer diskriminierungsfreien
Sozial- und Wohnungspolitik dar.
Bedeckung:
Nicht notwendig.
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