Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2025

/ Ausgabe: 2025_06_26_gr_00_tagesordnung.pdf

- S.3

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9.

Einbringung von Anfragen oder Anträgen, deren dringende Beantwortung bzw. Behandlung verlangt wird

10.

Behandlung eingebrachter dringender Anträge

11.

Behandlung von eingebrachten Anträgen
Gemeinderat am 28.05.2025 (Zl. MagIbk/94157/GR-AT/2025)
D
a)

Stadt Innsbruck, Website, Geschäftsgegenstände, Anträge und Anfragen für BürgerInnen sichtbar machen (GR Zanon, BA, 69)

b)

Spielplatz hinter dem Haus Schützenstraße 64, Reinigung Sandkasten (GR Happ, 70)

c)

Stadtmagistrat Innsbruck, Maßnahmen zur Steigerung der Gesundheit der MitarbeiterInnen (GR Happ, 71)

d)

Radfahrkurse, Geschlechtergerechtigkeit (GR Happ, 72)

e)

Friedhöfe, Prüfung zur Einrichtung eines "Gartens des Friedens" (StR Lassenberger,
73)

f)

Patscherkofelbahn Betriebs GmbH (PKBB), Transport von RadfahrerInnen von der
Mittel- bzw. Bergstation (GR Linde, 74)

g)

Langstraße, Gumppstraße, Kranewitterstraße,
ewitterstraRe, Aufstellung von "Gassi-Sack-Spendern" (GRin Trinkl, 75)

h)

Luigenstraße/Bleichenweg, Erhöhung der Verkehrssicherheit (GR Walch, BA MA, 76)

i)

urch Erhöhung
Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Gratisnutzung von Öffis durch
der Nächtigungsabgabe für TouristInnen (GRin Tomedi, 77)

j)

Park- und Grünanlagen, Einrichtung einer Betreuung zur Förderung des sozialen Zusammenhalts (GR Sanders, 78)

k)

Obstbäume und -sträucher auf städtischen Grundflächen, Eintragung in
in das GeoinGeoinformationssystem (GIS) (GRin Kofler, 79)

l)

AnwohnerInnenparkzonen im Saggen im Umfeld des Sanatoriums Kettenbrücke/
Sennstraße (GR Höck, 80)

m) Kindergemeinderat, Einführung (GRin Mag.a Oppitz-Plörer, 81)
12.

Beantwortung eingebrachter dringender Anfragen

13.

Allfällige Debatten gemäß § 18 Abs. 5 GOGR

14.

Einbringung von Anfragen

15.

Einbringung von Anträgen

Der Bürgermeister:
Mag. Johannes Anzengruber, BSc
Gemäß § 25 Abs. 1 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 ist die Sitzung
öffentlich. Über die Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen entscheidet der Gemeinderat am Beginn der Sitzung.
Für physisch anwesende ZuhörerInnen:
Wir dürfen Sie informieren, dass diese Gemeinderatssitzung per Livestream übertragen
wird. Wir verarbeiten die Aufnahmen ausschließlich im Sinne der EU-Datenschutz-Grund-

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