Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.125

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3.
Wenn nein, warum hat der Bürgermeister bis heute keine diesbezüglichen
Gespräche mit Mag. Johannes Verdross aufgenommen, obwohl er vom Gemeinderat
der Stadt Innsbruck gegenständlich mittels Mehrheitsbeschluss beauftragt wurde?
4.
Hat der Bürgermeister Herrn Mag. Verdross bereits ein konkretes Angebot
diesbezüglich vorgelegt, um eine dementsprechende Verhandlungsbasis für
bevorstehende Gespräche zu schaffen?
5.
Wenn ja, wann hat der Bürgermeister Herrn Mag. Verdross bereits welches
konkrete Angebot diesbezüglich vorgelegt,
um eine dementsprechende
Verhandlungsbasis für bevorstehende Gespräche zu schaffen? (Datum)
a. Wenn nein, warum nicht?
6.
Wann konkret plant der Bürgermeister gegebenenfalls umgehend Gespräche
mit Herrn Mag. Johannes Verdross zu aufzunehmen, um durch eine - zeitlich
angemessene - temporäre Beschäftigung einen lückenlosen Wissenstransfer in allen
Bereichen der Finanzabteilung zu gewährleisten?
7.
Warum hat der Bürgermeister dem Stadtsenat nicht berichtet, dass
gegebenenfalls noch keine diesbezüglichen Gespräche mit Herrn Mag. Verdross
aufgenommen wurden?
8.
Sollte der Bürgermeister tatsächlich noch keine Gespräche mit Herrn Mag.
Verdross diesbezüglich geführt haben, wie interpretiert der Bürgermeister den
Auftrag des lnnsbrucker Gemeinderates „umgehend Gespräche zu führen" bzw.
welche konkrete Zeitspanne versteht der Bürgermeister unter „umgehend"?
(Anmerkung:
Zeitspanne
zwischen
Auftrag
des
Gemeinderates
mittels
Mehrheitsbeschluss und Erstgespräch)
9.
Fühlen Sie sich als Bürgermeister an den gegenständlichen demokratischen
Auftrag des lnnsbrucker Gemeinderates (Mehrheitsbeschluss) gebunden, und wenn
ja, warum kommen Sie diesem gegenständlichen Auftrag gegebenfalls bis zum Tag
der Einbringung dieser Dringenden Anfrage, nach derzeitigem Wissensstand der
Anfragesteller nicht nach?
10.
Widerspricht eine möglicherweise Nichtaufnahme von Gesprächen durch
Bürgermeister Georg Willi mit Mag. Johannes Verdross dem lnnsbrucker Stadtrecht?
11.
Wenn nein, warum widerspricht eine möglicherweise Nichtaufnahme von
Gesprächen durch Bürgermeister Georg Willi mit Mag. Johannes Ve ,dross
diesbezüglich nicht dem lnnsbrucker Stadtrecht?
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