Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.192
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Antwort:
Die Genehmigung der Grundüberlassung erfolgte beginnend mit 10.08.2021
bis auf jederzeit möglichen Widerruf.
Frage 18:
Handelt es sich bei der Genehmigung der gegenständlichen WC-Anlage um eine
zeitlich unbefristete Genehmigung?
Antwort:
Die Grundüberlassung erfolgt bis auf jederzeit möglichen Widerruf.
Frage 19:
Ist die Errichtung von weiteren Kompost-WC-Anlagen, wie immer man selbige betitelt, auch noch an anderen Standorten laut aktuell eingereichten Bauanzeigen
etc. geplant, und wenn ja, an welchen Standorten?
Antwort:
Derzeit ist nichts Konkretes geplant.
Frage 20:
Erfüllt diese Kompost-WC-Anlage, wie immer selbige betitelt wird, zumindest die
Hygienestandards bzw. Hygienevorschriften einer mobilen WC-Anlage, wie man
sie zum Beispiel bei Baustellen verwendet?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 25.
Frage 21:
Nachdem der Verein, welcher den Kiosk betreibt, von der Stadt Innsbruck großzügig unterstützt wird, fallen der Stadt Innsbruck bei gegenständlicher WC-Anlage
bzw. Entsorgung der menschlichen Fäkalien Kosten an?
Antwort:
Nein. Laut Stadtsenatsbeschluss hat der Verein sämtliche Kosten selbst zu
tragen.
Frage 22:
Wenn ja was für Kosten, und in welcher Höhe?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 21.
Frage 23:
Wurde die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, in das Genehmigungsverfahren bei
gegenständlicher WC-Anlage mit eingebunden?
Antwort:
nein
Frage 24:
Wenn ja, wie bewertet die Mag.-Abt. V, Gesundheitswesen, der Stadt Innsbruck
die mangelnden Hygienestandards bzgl. mangelnde Möglichkeit des Händewaschens?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 25:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
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