Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.212
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
INNS"
BRUCI<
(zu Punkt 44.5)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 21.01.2022
Stadt Innsbruck, Evaluierung Radwegausbau seit Frühjahr 2018; Zahl GfGR/302/2021;
ANFRAGE von GR Depaoli vom 09.12.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahme der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GR Depaoli hat am 09.12.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die Gemeinderatsfraktion Georg Willi - die Innsbrucker Grünen, allen voran Bürgermeister
Georg Willi und Verkehrsstadträtin Mag.a Ursula Schwarzl proklamieren für sich, jene Gemeinderatsfraktion zu sein, welche sich am meisten für die RadfahrInnen in Innsbruck einsetzt. Dementsprechend erweitert müsste das Radwegnetz seit 2018 sein.
Die Realität sieht anders aus. In der Realität spürt man nach über drei Jahren Bürgermeister
Georg Willi "Wo ein Willi, da ein Radweg" relativ wenig davon. Das Radwegnetz wurde in
den letzten drei Jahren nur unwesentlich erweitert. Möglicherweise wurden etwas mehr Fahrradständer aufgestellt als in vorherigen Wahlperioden. Das war es dann schon auch.
Der Gemeinderatsbeschluss über den Masterplan Radverkehr 2030, welcher mittels eines
nachgewiesenen Formalfehlers erfolgte, könnte noch zu rechtlich Problemen mit etwaigen
GrundstückseigentümerInnen im Falle von geplanten Enteignungen etc. führen, auch wenn
die Aufsichtsbehörde des Landes Tirol der Überzeugung ist, dass eine lediglich fragwürdige
Willenserklärung ausreicht, um einen offensichtlichen rechtlichen Formalfehler im Vorfeld eines Gemeinderatsbeschlusses zu heilen. Gegen einen neuerlichen rechtlich zu 100 % sattelfesten Gemeinderatsbeschluss Masterplan Radverkehr 2030 wehrt man sich seitens der politisch Verantwortlichen mit Händen und Füßen. Warum auch immer?
Beim Masterplan Radverkehr 2030 handelt es sich zudem lediglich um einen Grundsatzbeschluss, wobei die einzelnen Projekte jeweils noch beschlossen werden müssen. Fördergelder seitens des Landes Tirol für den Masterplan Radverkehr sind bis dato nur lapidar angekündigt. Verbindliche schriftliche Vereinbarungen gibt es keine. Angesichts des coronabedingt angespannten Landesbudgets kann man davon ausgehen, dass die Fördergelder für
den Masterplan Radverkehr wesentlich niedriger ausfallen könnten als prognostiziert. Selbst
m
,1,/
Landeshauptstadt Innsbruck, Maria-Theresien-Straße 18, 6020 Innsbruck, DVR: 0059331 , www.innsbruck.gv.at
Tiroler Sparkasse Bank AG , BIC: SPIHAT22XXX, IBAN: AT20 2050 3033 0192 0330 , UID: ATU36832905 STGD lnnsbrucker Betriebe