Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.215
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derrichtlinien und nach Maßgabe der budgetären Möglichkeiten vom Land Tirol unterstützt. Dazu sind für den Bereich Infrastruktur entsprechende projektbezogene Förderanträge einzureichen."
Die Förderrichtlinie des Landes Tirol sieht keine grundlegende schriftliche
Vereinbarung vor, sondern handelt es sich um eine reine Projektförderung,
um welche projektspezifisch jeweils anzusuchen ist und auch die Förderzusagen projektspezifisch erteilt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf
die Förderung oder die Höhe der Förderung. Die Förderrichtlinie ist im Internet abrufbar:
https://www.tirol.gv.at/fileadmin/themen/verkehr/verkehrsdatenerfassung/downloads/Foerderrichtlinien_Radkonzept_2015_Version_2020.pdf
Frage 4:
Wie hoch belaufen sich die schriftlichen verbindlichen Vereinbarungen zwischen
dem Land Tirol als Fördergeber und der Stadt Innsbruck für den Masterplan Radverkehr 2030, und wann wurden bzw. werden selbige von der Stadt Innsbruck abgeholt bzw. seitens des Landes Tirol überwiesen, und für welche Teilprojekte des
Masterplan Radverkehr 2030 konkret?
Antwort:
Gemäß Förderrichtlinie des Landes besteht keine verbindliche Vereinbarung
zwischen Land Tirol und Stadt Innsbruck. Jedes eingereichte Projekt wird individuell beurteilt und bekommt je nach Bedeutung im Netz eine Einstufung
hinsichtlich der prozentualen Förderhöhe entsprechend nachvollziehbaren
Kriterien gemäß § 4 der Förderrichtlinie. Stadtsenat und Gemeinderat haben
den Masterplan Radverkehr 2030 als strategisches Arbeitsprogramm beschlossen und unterliegen Beschlüsse über die konkreten Projekte jeweils
einzeln bei den zuständigen Gremien und erfolgt nachfolgend eine projektspezifische Fördereinreichung.
Fernkreuzweg: Die Kosten betrugen € 177.934,40. Das Projekt wurde vom
Land Tirol mit 59 % (€ 104.981,30) gefördert.
Geh- und Radweg B182 Brennerstraße: Die geschätzten Kosten belaufen sich
auf ca. € 990.000,--. Das Land Tirol fördert die Baukosten mit 60 %. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Abschluss der Bauarbeiten.
Frage 5:
Wie hoch war die Investitionssumme in das Radwegnetz der Stadt Innsbruck insgesamt im Zeitraum zwischen 01.05.2018 und 30.11.2021?
Antwort:
Ab dem Finanzjahr 2021 werden mit der Haushaltstelle Masterplan Radverkehr bzw. ab 2022 Masterplan Gehen und Radfahren eigens ausgewiesen.
Die Investitionssumme 2021 beträgt € 1.076.195,98. Für die Vorjahre kann
nur eine Summe aus den größeren Projekten gebildet werden. 2018 bis 2020
betrug die Summe € 1.099.059,53.
In den Jahren 2020 und 2021 mussten auf Grund der coronabedingten Situation, Projekte verschoben werden. Einerseits wegen Lieferschwierigkeiten –
andererseits wegen der Erhöhung der Preise. Zusätzlich kam es zu zeitli-
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