Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.236

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9. Im t°nformationsblatt wird mitgeteilt: Es kann vorkommen, dass die vermietete Gastgartenfläche zur Durchführung von Veranstaltungen und Märkten oder für Baustellen benötigt wird. Der/ Die Gastgartenbetreibe,..ln verpflichtet sich in diesen Fällen, das Mietrecht nicht auszuüben und die Fläche vollständig geräumt zu halten.

a) Erhalten die Gastronomen (zum Beispiel bei Baustellen} gegebenenfalls eine Entschädigung bei Verdienstausfall, und wenn ja, wie wird selbige konkret rechtlich geregelt?

b) Wenn nein, warum nicht bzw. mit welcher Begründung?
10. Gemäß§ 28 ist der Stadtsenat zur Vorberatung in allen der Beschlussfassung des
Gemeinderates unterliegenden Angelegenheiten berufen, soweit dafür nicht besondere Ausschüsse bestellt sind oder der Gemeinderat die Angelegenheit nicht unmittelbar
in Behandlung nimmt
Frage:
Warum fanden die Vorberatungen für die neuen Richtlinien diesbezüglich im Stadtsenat statt
bzw. warum wurden die neuen Richtlinien für die Vermietung von Gastgartenflächen nicht
den gemeinderätlichen bestellten Ausschüssen zur Vorberatung vorgelegt? (Ausschuss für
Finanzen, Subventionen und Beteiligungen, Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Tourismus,
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss etc.)

11. Wenn ein Vertrag zwar den Gesetzen entspricht, aber dennoch in einem unerträglichen Maß gegen anerkannte Normen der Moral, gegen ungeschriebenes Recht oder
natürliche Rechtsgrundsätze verstößt und somit sittenwidrig ist, hat dies dennoch die
Nichtigkeit des Vertrages zur Folge.
Frage:
Können Sie als Bürgermeister der Stadt Innsbruck bzw. die zuständigen Abteilungen irp
Stadtmagistrat definitiv ausschließen, dass es aufgrund der neuen Richtlinien zu Abschlüssen von sittenwidrigen Verträgen kommt, und wenn ja, mit welcher rechtlichen Begründung?

Gerald Depaoli, Gemeinderat