Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.30
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2.3
Zentrale Annahmestelle: Die Bauansuchen-Annahmestelle der Mag.Abt. III, wird beauftragt, als zentrale
Annahmestelle für Ansuchen zur
Genehmigung eines Gastgartens
auf öffentlichem Gut zu fungieren.
Die Unterlagen werden in der Annahmestelle auf Vollständigkeit geprüft und an die zur Führung der jeweiligen Verfahren zuständigen
Dienststellen weitergeleitet.
Die Genehmigungsbescheide der
Mag.-Abt. III, Straßenverkehr und
Straßenrecht, sind an den Zeitraum
der zivilrechtlichen Genehmigung
gebunden und werden nach Möglichkeit zeitgleich mit der zivilrechtlichen Genehmigung durch die Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, erlassen.
3.
3.1
Die Landeshauptstadt Innsbruck beschließt die Konditionen zur Errichtung
eines Gastgartens gemäß vorliegendem Informationsblatt. Gegenüber den
bisherigen Gastgarten-Richtlinien wird
Folgendes geändert oder entfällt zur
Gänze:
Änderung: Gastgarten-Richtlinien:
Die Gastgarten-Richtlinien werden
künftig in Konditionen der Landeshauptstadt Innsbruck zur Errichtung
eines Gastgartens umbenannt.
3.2
Änderung: Verbot des Hausausschankes:
Das Verbot des Hausauschankes
während der Durchführung der Veranstaltung Innsbrucker Christkindlmarkt wird zum Schutz der Veranstaltung und dessen Image einheitlich auf das gesamte Stadtgebiet
ausgeweitet und gilt für alle Gastronomiebetriebe, die im Nahebereich
der Christkindlmärkte auftreten und
z. B. Glühwein und Kiachl etc. anbieten.
3.3
Änderung: Betriebsschließungen:
Im Falle von Betriebsschließungen
(z. B.: bei behördlichen Betriebsschließungen in Folge eines neuerlichen Lockdown, Geschäftsumbaus, Betriebsurlaubs) mit einer
GR-Sitzung 26.01.2022
Dauer von mindestens einer Woche
ist die Gastgartenfläche vollständig
von jeglichem Gastgartenmobiliar
zu räumen und zur Gänze freizuhalten. Dies gilt für alle Zonen, jedoch
insbesondere für Gastgärten in der
Kurzparkzone.
Für die Rechtsdurchsetzung im Fall
einer dauerhaften Einstellung des
Gastgartenbetriebes (aus welchem
Grund auch immer) wird die Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, zur eigenständigen Einbringung
einer Räumungsklage oder Unterlassungsklage bzw. zur Beauftragung einer/s ortsansässigen
Rechtsanwaltes/in ermächtigt.
3.4
Änderung: Wertangepasster Mietzins für die Gastgartensaison 2022
bis 2024:
Für die Gastgartensaisonen 2022
bis 2024 werden die Netto-Mietentgelte indexiert und betragen wie
folgt:
Nördliche Maria-Theresien-Straße Zone 1:
Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2022:
€ 109,-Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2023 bis
2024 € 109,-- und Verbraucherpreisindex (VPI)
Marktplatz - Altstadt - Zone 1:
Gastgärten im Bereich des Marktplatzes - Herzog-Friedrich-Straße,
Pfarrgasse, Hofgasse:
Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2022 € 109,-Pro angefangenem Quadratmeter
und Gastgartensaison 2023 bis
2024: € 109,-- und Verbraucherpreisindex (VPI)
Restliche Altstadt und Innenstadt Zone 2:
Gastgärten im übrigen Bereich der
Altstadt und Innenstadt: