Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.32

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Preis-/Waren-/Menüstehern innerhalb
der genehmigten Gastgartenfläche,
Verbot der Anbringung von Menütafeln
an Hausfassaden etc.) zu kontrollieren
und den Kontrollvorgang mit Fotos zu
dokumentieren.
Bei Verstößen Anzeige bei der jeweilig
zuständigen Behörde zu erstatten und
den jeweiligen Kontrollbericht samt
Foto(s) an die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, zu übersenden.
6.

Beibehaltung der Einzelbegutachtung
in Sachen Gastgartengestaltung durch
die Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration.
Vor der Vergabe von Gastgärten ist wie bisher - zuvor hinsichtlich der Gestaltung das Einvernehmen mit der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, im Sinne des
Ortsbildes herzustellen. Die Beurteilung
und Überprüfung der Gestaltung der
Gastgärten erfolgt auf der Grundlage
der bisher angewendeten Gestaltungsrichtlinien gemäß der vorliegenden Anlage 4.

Die Begründung der Dringlichkeit im Sinne
des § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 ergibt sich auf
Grund der Gültigkeit der neuen Regelungen
ab 01.01.2022.
Wir haben einiges an die neuen Gegebenheiten angepasst.
GR Depaoli: Die Gastgartenverträge sind
Knebelverträge, was eindeutig zu erkennen
ist. Der Akt ist im Stadtsenat bereits beschlossen worden. Nach § 28 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) kann
der Stadtsenat nur Dinge empfehlen, wenn
davor eine Beratung in einem Ausschuss
stattfindet. Es gibt den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus, allerdings wurde das
Thema dort nicht behandelt.

die Genehmigung für den Gastgarten verweigert. Die Stadt Innsbruck will sich damit
die Verpflichtung ersparen, öffentliche WCAnlagen zu errichten, was in anderen Städten gang und gäbe ist. Ist das sinnvoll? Ich
bin der Meinung, das sind russische Verhältnisse.
Weiters möchte ich die Reinigungspauschale ansprechen. Jede/r, der/die einen
Betrieb führt, muss 10 % Reinigungspauschale abgeben. Jetzt frage ich mich, von
wem die GastronomInnen diese Pauschale
einfordern können, wenn fremde Leute die
Toiletten benutzen und nichts konsumieren.
In diesem Bereich könnte man nachbessern.
Was bedeutet der Abbau des Gastgartens
nach einer Woche? Ich miete von der Stadt
Innsbruck eine Fläche und bezahle meinen
Obolus, der nicht ganz gering ist. Sollte
der/die Köch/in oder der/die Kellner/in eine
Corona-Erkrankung bekommen und ich den
Betrieb nicht mehr aufrechterhalten kann,
muss ich nach sieben Tage meinen Gastgarten mit sämtlichen Anbauten entfernen,
denn sonst kann es mir passieren, dass ich
fristlos am achten Tag die Kündigung von
Seiten der Stadt Innsbruck erfahre. Ist das
in Zeiten wie diesen tragbar?
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc,
Du setzt Dich immer für die Interessen der
Wirtschaft ein. Wir haben gesagt, dass wir
den Betrieben während der COVID-19-Pandemie ein wenig helfen. Ist das eine Hilfe?
Wenn man kein Personal mehr hat, muss
man sich selber in den Gastgarten setzen,
ansonsten wird dieser nicht mehr genehmigt. Das sind alles Dinge, die nicht machbar sind.

Vielleicht kann uns die Frau Magistratsdirektorin diese Frage beantworten.

Ich spreche jetzt ein offenes Geheimnis an,
denn ich habe bereits mit dem Bürgermeister und seinen beiden Stellvertretern darüber gesprochen. Wir haben in der Mag.Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, eine
Mitarbeiterin, deren Namen ich nicht nenne,
die grundsätzlich bei Gastgartengenehmigungen nur darauf aus ist, den WerberInnen
diese Möglichkeit zu verhindern.

Wir haben einige Beschwerden von GastronomInnen gehört, dass sie die Rute ins
Fenster gestellt bekommen. Wenn sie ihre
Toilettenanlagen des Gastronomiebetriebes
nicht allen frei zur Verfügung stellen, wird

Bgm.-Stellv. Lassenberger: GR Depaoli,
ich ersuche Sie, den genannten Satz zurückzunehmen, denn das ist hier weder belegbar, noch beweisbar. Ansonsten muss
ich einen Ordnungsruf erteilen.

GR-Sitzung 26.01.2022