Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.43
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sind von der Formulierung her nicht besonders nobel. Hier schlägt manchmal der Dialekt der InnsbruckerInnen, je nachdem aus
welchem Stadtteil sie kommen, ziemlich
heftig durch.
mögliche Genehmigung desselben keine
Kosten. Vielmehr würde die abwickelnde
ISD für den avisierten Projektzeitrum von
01.01.2022 bis 31.12.2024 eine Gesamtsubvention von € 300.000,-- erhalten.
Wir haben die Gastgartenrichtlinie intensiv
im Stadtsenat diskutiert. Diese soll für die
nächsten drei Jahre gelten. Ich halte sie für
ausgewogen. Ja, wir werden im Einzelfall,
wenn bedenkenswerte Einwände kommen,
eine entsprechend sensible Handhabung
angehen.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Es freut mich sehr, dass wir über die
Weihnachts- und Silvesterfeiertage diesen
Beschluss per Umlauf erreichen konnten.
Wir haben im Stadtsenat beschlossen, dass
wir eine Einreichung bei dem Projekt Fördercall des Bundes vornehmen.
Der Antrag des Stadtsenates vom
16.12.2021 gemäß Verfügung nach § 33
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck 1975 (Seite 22) wird nachträglich
zur Kenntnis genommen.
Wir wissen alle, dass wir wirklich einen Pflegenotstand haben. Es ist sehr schwer Personal zu bekommen, daher wollen wir die
Pflege zu Hause entsprechend forcieren.
Das ist eine kleine Stellschraube im Bereich
des derzeitigen Pflegenotstandes, an der
wir drehen können. Ich bin überzeugt, dass
uns das gelingen wird. Es freut mich sehr,
dass wir geschlossen und einstimmig diesen Umlaufbeschluss gefasst haben, um
anschließend im Notrecht die Zustimmung
zu erreichen.
Der Abänderungsantrag von GR Gleinser
und Mitunterzeichnerin (Seite 44) ist nicht
zulässig und kommt daher nicht zur Abstimmung.
14.
IV 17982/2021
lnnsbrucker Soziale Dienste
GmbH (ISD) CommuNu - Community Nurse zur Begleitung pflegender Angehöriger (Verfügung gemäß § 33 IStR 1975)
Bgm. Willi referiert den Antrag des Stadtsenates vom 12.01.2022 gemäß Verfügung
nach § 33 des Stadtrechtes der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (per Umlaufbeschluss - nachträgliche Kenntnisnahme):
Im Sinne des Pflegestrukturplans des Landes Tirols, der insbesondere eine Stärkung
der Pflege zu Hause und von pflegenden
Angehörigen vorsieht, wird um die Zustimmung zur Teilnahme am Fördercall der Gesundheit Österreich GesmbH (kurz: GÖG)
zum Projekt Community Nursing ersucht.
Das lnnsbrucker Pilotprojekt steht unter
dem Arbeitstitel "CommuNu - Nurse zur Begleitung pflegender Angehöriger".
Es ist vorgesehen, dass die lnnsbrucker Soziale Dienste GmbH (ISD) als 100%-Tochter
der Stadt Innsbruck mit der Umsetzung des
Calls und des gesamten Projektes beauftragt wird.
Der Stadt Innsbruck entstehen durch die
Teilnahme am Fördercall sowie durch die
GR-Sitzung 26.01.2022
Der Bund stellt für drei Jahre jeweils
€ 300.000,-- zur Verfügung. Wir haben uns
gemeinsam bei einem Runden Tisch mit
VertreterInnen der Pflege aus den Heimen
sowie der mobilen Hauskrankenpflege Region Innsbruck-Stadt und Umgebung und
VertreterInnen der Privaten Universität für
Gesundheitswissenschaften, Medizinische
Informatik und Technik (UMIT) dazu bereit
erklärt, diesen Förderantrag zu stellen, da
dies eine wichtige Stellschraube ist.
Forciert und unterstützt wird dabei die
Pflege zu Hause, vor allem in den ländlich
strukturierten Stadtteilen der Stadt Innsbruck. Wir hoffen natürlich, dass wir dieses
Pilotprojekt in der Stadt Innsbruck gemeinsam mit den PartnerInnen, vor allem der
ISD, auch verwirklichen können und den
Förderzuschlag erhalten. Wenn sich der Erfolg in den nächsten Tagen und Wochen
einstellt, werden wir das Projekt bei der ISD
umsetzen und vorwiegend in den ländlich
strukturierten Stadtteilen, wie Arzl und
Mühlau, zur Unterstützung der Pflege zu
Hause in unserer Stadt einsetzen. Vielen
Dank.
GRin Dr.in Krammer-Stark: Als Obfrau des
Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe möchte ich ganz kurz Stellung