Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.66

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2022
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
- 59 -

24.2.20

MagIbk/41190/SUB-KU/1
Verband Neu-Arzl/Olympisches
Dorf

Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR Kaufmann; einstimmig):
Dem Verband Neu-Arzl/Olympisches Dorf
wird für Mietkosten für das Jahr 2022 eine
Subvention in Höhe von € 46.783,01 genehmigt.
24.2.21

MagIbk/41190/SUB-KU/2
Verband Neu-Arzl/Olympisches
Dorf

Beschluss (bei Stimmenthaltung wegen Befangenheit von GR Kaufmann; einstimmig):
Dem Verband Neu-Arzl/Olympisches Dorf
wird für die Stadtteilzeitung eine Subvention
in Höhe von € 5.000,-- genehmigt.

der Skate Austria GmbH wird für ISU World
Junior Synchronized Skating Champ 2022,
2. Teil, eine Subvention in Höhe von
€ 30.000,-- zu genehmigen.
GR Kunst: Gemäß Subventionsordnung 2022 unter § 5. Abs. 2 kann man beim
Förderungswerber Auskunft über interne
Verhältnisse einverlangen. Bei einer GmbH
soll man immer eine Bilanz einfordern, um
über ihre Vermögensverhältnisse Bescheid
zu wissen. Nur ein Auszug aus dem Firmenbuch im Akt ist mir zu wenig. Das sagt über
die Vermögensverhältnisse nichts aus. Weiters ist auch gut zu wissen, ob eine Gesellschaft gewinnträchtig ist oder z. B. Konkurs
angemeldet hat, was im Anhang vermerkt
ist. Das kann man aus dem Firmenbuch
nicht herauslesen, sondern nur bei der Jahres-Gewinn-Verlust-Rechnung und bei der
Bilanz.
Beschluss (einstimmig):

GR Kaufmann betritt den Sitzungssaal.

Der Antrag des Ausschusses für Sport und
Gesundheit (Seite 59) wird genehmigt.

Beschluss (einstimmig):

25.6

Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" vom
19.01.2022 werden unter Berücksichtigung
vorstehender Abstimmungen gemäß Beilage genehmigt.

GR Wallasch referiert den Antrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom
03.11.2021,

GR Heisz: Ich möchte mich dafür herzlich
bedanken, dass wir soeben alleine für den
Januar 2022 Kultursubventionen in Höhe
von € 511.047,01 beschlossen haben.
in

GR Wallasch referiert die Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 03.11.2021:
25.

Subventionsanträge des Ausschusses für Sport und Gesundheit

25.3

Maglbk/39161/SUB-SP/1
Skate Austria GmbH

GR Wallasch referiert den Subventionsantrag des Ausschusses für Sport und Gesundheit vom 03.11.2022,
GR-Sitzung 26.01.2022

Maglbk/39680/SUB-SP/1
Österreichischer Eisschnelllaufverband

dem Österreichischen Eisschnelllaufverband für ISU Junior World Cup und Championship eine Subvention in Höhe von
€ 18.500,-- zu genehmigen.
GR Kunst: Aus dem Vereinsregisterauszug
geht hervor, dass bei statutenmäßigen Zahlungen der OESV durch den Präsidenten,
Vizepräsidenten, Schriftführer und Kassier
jeweils durch zwei gemeinsam vertreten
wird. Das heißt, dass zwei von diesen Personen unterschreiben müssen. Bei diesem
Antrag hat nur der Geschäftsführer unterschrieben und das ist zu wenig. Bei Schriftstücken, für die keine qualifizierte Zeichnung erforderlich ist, kann der Generalsekretär oder Sportkoordinator des OESV unterzeichnen. Meiner Meinung nach braucht
es bei diesem Antrag eine qualifizierte Unterschrift, da es darin um Geldmittel geht.
Im Akt fehlt die zweite Unterschrift des Vorstands, damit der Antrag gemäß den Statuten rechtens ist.