Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2022
/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf
- S.68
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- 61 -
werden wir uns gegen diesen Beschluss
aussprechen, weil es vor allem in diesem
Bereich von St. Nikolaus, für den es eigentlich einen gesamthaften Bebauungsplan
gibt, mit dem man die Verdichtung hintanhalten will, unserer Meinung nach nicht verträglich ist, dieses Projekt zu ermöglichen.
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und ALI,
5 Stimmen):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022 wird angenommen.
27.
MagIbk/39575/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO) Nr. DHOE2.13, Dreiheiligen, Bereich Nebengebäude Zeughausgasse 1a
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
28.
MagIbk/39576/SP-FW-DH/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F11, Dreiheiligen,
Bereich Nebengebäude Zeughausgasse 1a (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. DHF5), gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. DH-F11, Dreiheiligen, Bereich Nebengebäude Zeughausgasse 1a
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. DH-F5), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs.3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
Nr. DH-OE2.13, Dreiheiligen, Bereich Nebengebäude Zeughausgasse 1a (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflagefrist keine Stellungnahme zum
Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B59, Innenstadt, Bereich Maria-Theresien-Straße 18,
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. IN-B2), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
GR-Sitzung 26.01.2022
29.
MagIbk/39782/SP-BB-IN/1
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig: