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Jahr: 2022

/ Ausgabe: 01-2022-01-26-GR-Protokoll.pdf

- S.72

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meinung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte gibt, wenn ein
konkretes Projekt vorliegt, den Bebauungsplan und Ergänzenden Bebauungsplan
auch wieder anzupassen.
Da das derzeit nicht der Fall ist, ist man zu
dem Schluss gekommen, dass man jetzt
beschließen kann. Es gibt aber Bereiche,
gerade im Dachbereich, wo ein Ausbau
möglich wäre. Sofern aber noch kein Projekt
vorliegt, hat man das nicht berücksichtigen
können.
Ich wollte nur zur Kenntnis bringen, dass
uns dieser Bereich bald noch einmal in der
Behandlung betreffen wird.
GR Mag. Plach: Dieser Antrag ist ein perfektes Beispiel dafür, wie meiner Meinung
nach verfehlte Widmungspolitik in der Stadt
Innsbruck ihre Kreise zieht. Man widmet ein
großes Projekt des Stadtcarré auf einem eigentlich nicht mit einem einheitlichen Flächenwidmungsplan bestehenden Baugrund.
Gibt dem dann eine riesige Dichte, hat nun
den umliegenden Bebauungsplan und bekommt Stellungnahmen, in denen natürlich
alle rundherum ausdrücken, dass, wenn die
anderen solche Sachen bauen dürfen,
möchten wir das auch.
Dann wird in dem Akt von der Mag.-Abt. III,
Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, inhaltlich sehr ausführlich und seitenlang analysiert, und daraufhin wird gesagt, da wir das eine schon gebaut haben,
können wir uns beim anderen auch etwas
vorstellen.
Es gibt nicht einmal das Argument des großen öffentlichen Mehrtwerts, der die Ungleichbehandlung mit dem anderen Projekt
rechtfertigt, da es dort auch keinen öffentlichen Mehrwert gibt.
Dieses Projekt ist das beste Beispiel für die
Immobilienpreisspirale in der Stadt Innsbruck, und das nur anhand eines Grätzels in
Wilten. Wir beschließen ein Projekt für einen privaten Wohnbauträger mit über
200 freifinanzierten Wohnungen und nun
wollen alle rundherum nachziehen.
Was machen wir? Wir bauen keine einzige
leistbare Wohnung für InnsbruckerInnen
und treiben die Preise weiter in die Höhe.
Wir stimmen diesem Bebauungsplan dennoch zu, weil diejenigen, die rundherum
GR-Sitzung 26.01.2022

sind, nichts dafür können. Der Bau ist schon
im Gange und wir werden die Auswirkungen
auf das Umland sehen.
GR Mag. Krackl: Zur tatsächlichen Berichtigung! Das von mir angeführte Beispiel betrifft ein Eckhaus, in dem im Dachgeschoß
schon mehrere Ausbauten stattgefunden
haben. Das ist ein relativ großes Eckhaus.
Es wäre nicht verständlich, wenn diese Erweiterung dort nicht mehr möglich wäre.
Das hat mit dem angrenzenden Grundstück
nichts zu tun. Das war schon da, bevor das
andere beschlossen wurde. Das konkrete
Projekt fehlt noch.
Das hat mit dem von GR Mag. Plach skizzierten Projekt nichts zu tun.
GR Mag. Plach: Ich respektiere die Meinung des Ausschussvorsitzenden, muss
aber darauf hinweisen, dass es im Akt dezidiert anders steht.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
13.01.2022 (Seite 64) wird angenommen.
Bgm. Willi übernimmt den Vorsitz von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc.
36.

Einbringung von dringenden Anfragen

Bgm. Willi teilt mit, dass innerhalb der vorgesehenen Frist zwei dringende Anfragen
eingelangt sind, deren Beantwortung unter
dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
erfolgen wird. Er bringt daraufhin diese Anfragen zur Kenntnis.