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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.102

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artigen Weise eingeht. Die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn
GesmbH (IVB) regelt diese Reklamationen nach bestem Wissen und Gewissen und schafft Möglichkeiten, damit es zu keinen Reklamationen mehr
kommt. Bei Verspätungen hat nicht immer der Busfahrer oder das Unternehmen Schuld. Es kann zu einem Stau kommen und es können sich diverse Probleme ergeben, die nicht immer im Bereich des Unternehmens oder
des Fahrers liegen.
Für meine Begriffe sind die Qualitätskriterien, welche in diesem Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag verankert sind
bzw. eingegangen werden, um effizient arbeiten zu können, fast schon zu
weit gehend. Ich glaube, man sollte dies nicht weiter spinnen und sagen,
dass man noch dies und jenes haben möchte. Man muss diesem Unternehmen einen Spielraum lassen. Wir sprechen ja von einem Konzern oder einem Unternehmen, in dem in den vergangenen Jahren gute Arbeit geleistet
wurde, denn es wurden alle Reklamationen immer in bester Art und Weise
gelöst.
Die Forderung von StR Mag. Schwarzl, eventuell einen Fahrgastbeirat zu befürworten und einzuberufen, halte ich aus folgender Begründung nicht für zielführend. Was soll eigentlich dieser Fahrgastbeirat
bewirken? Es wird dann ja nur ewig debattiert. Wenn dieser Fahrgastbeirat
keine Kompetenzen hat, so ist es nicht notwendig, zu debattieren. Die Tatsache sieht so aus, dass dieses Unternehmen in Eigenverantwortung fähig
ist, seine Aufgaben ordentlich wahrzunehmen.
So gesehen, ist dieser Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag in der vorliegenden Auflage ein sehr guter Vertrag, der nur
zu befürworten ist. Danke!
Vorstandsvorsitzender Dr. Wallnöfer: Zu den wesentlichen angesprochenen Fragen können wir wie folgt berichten: Zunächst kann der
Ihnen von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH
(IVB) vorgeschlagene Halbjahresbericht selbstverständlich um die angesprochenen Gesichtspunkte erweitert werden.
Der erste Gesichtspunkt von Bgm.-Stellv. Dipl. Ing. Sprenger,
war die Entwicklung der Verkehrsleistung quantitativ und qualitativ an
sich. Der zweite Gesichtspunkt von StR Dr. Pokorny-Reitter hat die Fah-

GR-Sitzung 29.1.2003