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Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.104

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gen der Platzhalter bzw. die Merkpost, dass ein professionelles, quantitativ
nachvollziehbares Pünktlichkeitskriterium einer solchen Ausschreibung zu
Grunde gelegt wird. Im Übrigen ist es einer der großen Irrtümer der Liberalisierungs- und Wettbewerbsfanatiker, wenn sie glauben, dass diese Ausschreibungen dann einfach aus dem Ärmel gebeutelt werden können.
Es bedarf hier, und das macht die Sache vor allem für kleinere
und kleine Einheiten kommunaler Betriebe so schwierig, eines professionellen fachkundigen Apparates, der nicht nur die Ausschreibung in einer
professionellen Weise durchführt, sondern diese Leistungen auch kontrolliert. Wir sehen ja, dass selbst in dem viel größeren Nähe- und Vertrauensverhältnis zwischen Stadt Innsbruck, Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) und Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB)
die Frage in der Diskussion auftaucht, wer denn kontrolliert.
Es muss also dieser Konzern, der hier möglicherweise nach
der Ausschreibung eine Dienstleistung gewinnt und an sich zieht, natürlich
auch in der Einhaltung, der ihm überbundenen Verpflichtungen des ganzen
Pflichtenheftes, ständig professionell kontrolliert und bei Fehlverhalten
korrigiert werden. Dazu benötigt man einen professionellen Apparat, der
bekanntlich auch Geld kostet. Das ist die Kehrseite, denn Liberalisierung
ist nicht nur etwas, wo immer alles besser und lustiger wird, sondern es hat
schon auch zwei Seiten. Die ganze Regulierungsorganisation kostet eine
Menge Geld.
Offen ist noch die Frage des Straßenbahnkonzeptes. So sehr es
mich reizt, möchte ich die mir heute zugewiesene Rolle nicht überschreiten. Die Bestimmung des vorletzten Absatzes auf Seite 11 des Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrages hat insbesondere auch
ein mögliches Straßenbahnprojekt oder andere Großprojekte - wie der noch
immer denkbare Austausch der Elektroberleitungsbusse, wenn es nicht zur
Realisierung des Straßenbahnkonzeptes kommt - zum Inhalt, was damit
formell abgedeckt ist. Künftige Großinvestitionen werden von der Herbeiführung individueller Finanzierungsvereinbarungen zwischen den Vertragspartnern abhängig gemacht.
Wie Sie aus der Berichterstattung der beiden Vorjahre wissen,
ist der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)-Konzern bei aller pflicht-

GR-Sitzung 29.1.2003