Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.115

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- 109 -

Ich möchte dazu aufrufen, dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) als Besteller und als jene, die das
mit dem Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag dokumentiert, diese Bedingungen einfach verlangen kann. Nicht nur Bgm.-Stellv.
Dipl.-Ing. Sprenger hat Forderungen gestellt, sondern auch wir haben Forderungen zur Ausbildung erhoben, welche wir jetzt nicht im Gemeinderat
erläutern können. Diesbezügliche Unterlagen liegen vor. Wir haben zum
Schutz unserer Fahrgäste, aber auch zum Schutze unserer Fahrer, sehr genaue Vorstellungen.
Ich möchte noch einmal wiederholen, dass wir in der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) nicht auf Grund
von teilweise wirklich unberechtigten Vorwürfen eine latente Fremdenfeindlichkeit haben können. Wir haben auch tatsächlich miterlebt, dass man
den Fahrerinnen und Fahrern mit einer feindlichen Haltung begegnet. So
etwas muss beseitigt werden.
Das kann im Rahmen eines solchen Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrages nicht gänzlich beseitigt werden, aber die
Voraussetzungen dazu können verbessert werden. Es spielt für uns nicht
nur die Qualität der Fahrzeuge, die Pünktlichkeit der Linien oder die Anschlusssicherung, sondern auch die Qualität der Fahrerinnen und Fahrer
eine Rolle. Das sollte ein ernst gemeinter Beitrag dazu sein, dass man diesen Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag optimal formuliert, denn der Besteller hat ein Recht dazu.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Ich habe mich auf jeden
Fall gefreut, zu hören, dass die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GesmbH (IVB) offensichtlich mit den Fahrerinnen und Fahrern,
auch aus der Sicht des Betriebsrates GR Buchacher, verantwortungsbewusst umgeht.
GR Mag. Fritz: Ich will nicht zur Verlängerung der Diskussion
beitragen, möchte jedoch nur drei kurze Anmerkungen machen. Nach den
Ausführungen von GR Buchacher muss ich doch einen Satz voranstellen.
Selbstverständlich ist GR Buchacher nicht befangen und es ist sein Auftreten als Gemeinderat in keiner Weise unvereinbar, weil er, genauso wenig
wie ich, einen Einfluss auf die Unternehmensführung der Innsbrucker Ver-

GR-Sitzung 29.1.2003