Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.135
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 129 -
23.
IV 7881/2002
Tiroler Gebrauchsabgabegesetz, LGBl. Nr. 78/1992 in
der geltenden Fassung, Ergänzung zur Haushaltssatzung 2003, Punkt III. 9.
------------------------------------------------------------------GR Mag. Eiter
B: Antrag des Ausschusses für Finanzen und Subventionsvergaben vom 20.1.2003:
In Ergänzung zur Haushaltssatzung 2003, Punkt III. 9. wird gemäß § 5
Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Tiroler Gebrauchsabgabegesetz,
LGBl. Nr. 78/1992 in der geltenden Fassung, verordnet:
Die Abgabenschuldner haben jeweils zum 1.2., 1.5., 1.8. und 1.11. eine
Vorauszahlung in der Höhe von jeweils 25 von Hundert des Abgabenbetrages des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zu leisten. Verbleibende Abgabenschuldigkeiten sind mit der nächsten Vorauszahlung zu entrichten, Guthaben sind den Abgabenschuldnern spätestens bis zum übernächsten Vorauszahlungstermin zu erstatten.
Diese Verordnung tritt mit 1.1.2003 in Kraft.
StR Dr. Gschnitzer referiert den Antrag des Verwaltungsausschusses für die Unternehmung "Gebäudeverwaltung der Stadt Innsbruck"
vom 12.12.2002.
24.
Karmelitinnenkloster St. Josef, Buchweg 5, Aufnahme
eines Wohnbauförderungsdarlehens zur teilweisen Finanzierung der Errichtungskosten in der Höhe von
€ 1.035.588,-------------------------------------------------------------------B:
Antrag des Verwaltungsausschusses für die Unternehmung "Gebäudeverwaltung der Stadt Innsbruck" vom 12.12.2002:
GR-Sitzung 29.1.2003