Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.163
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Ablehnung des Antrages,
und zwar aus einem ganz bestimmten Grund. Ich würde auch eine Zuweisung an den Stadtsenat, um die Anzahl der betroffenen Personen zu prüfen,
nicht befürworten. Ich denke, wenn die Einladung ausländischer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Innsbruck zur Jungbürgerfeier prinzipiell eingeführt wird, soll das nicht von der Anzahl der Personen, die eingeladen werden, abhängig sein. Im Jahr 2002 gingen 943 Einladungen hinaus. Davon wären 150 Einladungen an nicht österreichische
Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in der Stadt Innsbruck gegangen.
Mir geht es nicht um die Anzahl der eingeladenen Personen,
sondern um die Idee der Jungbürgerfeier. Hier geht es darum, in das Dasein
als Bürgerin bzw. als Bürger mit Wahlrecht einzutreten. Das ist nicht irgendeine Feier, wo alle teilnehmen, die 17, 18 oder 19 Jahre alt sind. Wenn
alle Jugendlichen berücksichtigt werden sollen, dann müsste vielleicht auch
die Altersgrenze für die Teilnahme an der Jungbürgerfeier herabgesetzt
werden. Anstatt das Alter willkürlich auf 18 Jahre festzulegen, wäre es
auch denkbar, zum Beispiel ein Event für 16- bis 19-Jährige zu veranstalten. Die Jungbürgerfeier würde ich wirklich auch im Zusammenhang mit
dem Wahlrecht sehen und beantrage daher, diesen Antrag abzulehnen.
StR Mag. Schwarzl: Den Aussagen von Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger und GR Schuster kann ich mich inhaltlich voll anschließen.
Die Mitglieder der Freien Liste vertreten den Standpunkt, dass ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger danach trachten sollten, sich bei
uns zu integrieren. Daher erstaunt es mich sehr, dass ausländischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gerade von Seiten der Mitglieder der Freien
Liste die Teilnahme an der Jungbürgerfeier verweigert und den betroffenen
Personen keine Möglichkeit gegeben wird, sich zu integrieren und sei es
auch nur bei einer Festivität dieser Art.
Meiner Meinung nach ist es schade, dass Personen - unabhängig davon, ob sie hier geboren sind und die österreichische Staatsbürgerschaft haben oder nur eine bestimmte Zeit hier leben - nicht wählen können. Meiner Ansicht nach steigt auch das Interesse am Geschehen in der
GR-Sitzung 29.1.2003