Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.167
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GR Grünbacher: Irgendwie verstehe ich die Diskussion nicht
mehr. Wenn ich mich recht erinnern kann, diskutierten wir vor einigen Jahren im Gemeinderat darüber, was wir unternehmen können, um dieser
Jungbürgerfeier den Ruf der Verstaubtheit zu nehmen (Unruhe im Saal),
um sie zu beleben, attraktiver zu machen und das Image einer Staatsbürgerund Großjährigkeitsfeier abzubauen. Das haben wir geschafft. Warum nun
das gleiche Argument herangezogen und gesagt wird, dass wir jetzt zwar
ein Event veranstalten, bei dem es sich aber in Wirklichkeit um eine Großjährigkeitsfeier, die wiederum eine Staatsfeier ist, handelt, verstehe ich
nicht. Entweder will man für junge Leute ein Event veranstalten oder nicht.
Bei der letzten Jungbürgerfeier sagte mir ein junger Bursch, dass seine
Freundin nicht mitgehen durfte.
(Bgm. Zach: Jeder darf eine Begleitung mitnehmen.)
Ja, aber die Freundin des Burschen wurde nicht eingeladen, weil sie zufällig nicht die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Jeder Teilnehmer einer
Jungbürgerfeier darf eine Begleitperson mitnehmen. Erklär" mir den Unterschied, warum der Bursche seine Freundin mitnehmen kann, sie aber nicht
selber eingeladen wird. Ich kapiere es einfach nicht. Ich nehme einen
Mehrheitsbeschluss des Gemeinderates zur Kenntnis, aber ich verstehe es
nicht.
StR Dr. Pokorny-Reitter: Ich möchte mich noch einmal zu
dem Argument des Wahlrechtes äußern. Auf die Jungbürgerfeier werden
junge Menschen eingeladen, die das Alter des Wahlrechtes erreicht haben.
Wer sich im vergangenen Jahr mit dem Stichtag für die Nationalratswahl
befasst hat, der wird vielleicht auch im Zuge der jetzigen Debatte daran gedacht haben, dass jene Personen, die im vergangenen Jahr, das heißt ab
dem 1.1.2002, 18 Jahre alt wurden, bei der Nationalratswahl nicht wählen
durften, weil der Stichtag vor diesem Datum gelegen ist. Trotzdem wurden
die jungen Leute der Stadt Innsbruck zur so genannten Jungbürgerfeier, die
eine Auszeichnung dafür ist, dass man bereits das Wahlalter erreicht hat,
eingeladen.
Die Argumentation ist hier bezüglich dessen, was tatsächlich
bei der Nationalratswahl passierte und was auf der anderen Seite die Einladungen zur Jungbürgerfeier betrifft, nicht ganz stimmig. Es ist nicht so,
GR-Sitzung 29.1.2003