Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.52
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meinderates den Beschlussantrag nicht zu beschließen, da dieser per Notrecht bereits unterschrieben ist.
Üblicherweise funktioniert das Notrecht so, dass der Beschlussantrag an den Gemeinderat, wenn er nicht mehr rechtzeitig vom Gemeinderat beschlossen werden kann, von der Frau Bürgermeisterin mit "Ja"
und Unterschrift abgesegnet wird. Es gibt zwei mögliche Interpretationen
dieses Textes, den Finanzdirektor Dr. Hörnler unterschrieben hat. Die
worst-case-Interpretation lautet wie folgt, wobei ich die unwesentlichen
Einschübe weglasse:
"Die Stadt Innsbruck schließt eine Vereinbarung bezüglich der Finanzierung der Mehrkosten der Errichtung eines Bundesnachwuchszentrums für
Rodeln ab."
Das ist die worst-case-Interpretation, die aber grammatikalisch im Text
steht. Eine freundliche Interpretation lautet:
"Die Stadt Innsbruck schließt eine Vereinbarung bezüglich der Errichtung
eines Bundesnachwuchszentrums für Rodeln ab."
Das heißt aber auch, dass irgendwer für irgendwelche Kosten aufkommen
muss. Die freundliche Interpretation ist, dass wir keine Vereinbarung über
die Kostenaufteilung, sondern nur über die Errichtung abschließen.
Aber jedenfalls und mit Sicherheit ist diesem Beschlusstext
nicht zu entnehmen, dass nur eine Arbeitsgruppe eingesetzt wird, die darüber spricht, dass vielleicht ein solches Bundesnachwuchszentrum für Rodeln eingerichtet wird. Es wäre blöd hier dagegen zu sein, da wir schon eine Bob- und Rodelbahn sowie einen begeisterten Rodelnachwuchs haben.
Die Einzigen, die zu Wettkämpfen fahren, sind Tiroler, denn andere gibt es
nicht mehr, weshalb Österreichische Meisterschaften und Tiroler Meisterschaften zwar getrennt abgewickelt, aber immer von den gleichen Leuten
bestritten werden.
Aus diesem Grund wäre es ja sinnvoll, ein Bundesnachwuchszentrum für Rodeln zu errichten. Man soll uns aber jetzt nicht erzählen,
dass dies eine wunderbare Vereinbarung ist, in der alles bestens ist. Bezüg-
GR-Sitzung 29.1.2003