Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.66

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Die Kompetenz des Gemeinderates zur Beschlussfassung ist
ernst zu nehmen und man kann nicht sagen, dass ein Grundsatzbeschluss
über eine Teilsumme die Kostenexplosion von 200 % abdeckt. Die Kostenexplosion ist damit nicht abgedeckt und daher benötigt man einen neuen
Beschluss. Das gehört meiner Meinung nach im Gemeinderat wieder in formale Bahnen gelenkt, denn diesbezüglich ist in den letzten Jahren einiges
schief gelaufen, was von den Innsbrucker Grünen auch zunehmend kritisiert wurde.
Weil gerade als letzter Punkt das "Rathaus-Neu" angesprochen
wurde, möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir vor einem Jahr den AltBgm. DDr. van Staa explizit aufgefordert haben, endlich den Vertrag über
das "Rathaus-Neu" vorzulegen, was uns auch umgehend versprochen wurde. Dies ist jedoch bis heute noch nicht erfolgt. Das heißt, dass es einfach
gewisse Formalien gibt, die nicht eingehalten werden, obwohl sie ganz eindeutig der Beschlussfassung des Gemeinderates unterliegen.
Nur, weil ein Bürgermeisterwechsel stattgefunden hat, hoffe
ich, dass solche Dinge nicht gänzlich beim Gemeinderat vorbeilaufen, sondern doch irgendwann einmal zu einer ordentlichen Erledigung kommen.
Danke! (Beifall von Seiten der Innsbrucker Grünen)
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: In der Sitzung des Gemeinderates am 29.5.2002 wurde ein Betrag in der Höhe von € 40,2 Mio beschlossen. So lautet der geltende Beschlussstand. Heute beschließen wir
keine Kostenerhöhung, sondern wir haben im Notrecht eine Vereinbarung
zur Kenntnis zu nehmen, die eine finanzielle Besserstellung der Stadt Innsbruck gegenüber dem alten Beschlussstand bedeutet.
Es geht um keine Projektgenehmigung, Projektentwicklung
oder Kostensteigerung, sondern es geht um nichts anderes, als dass eine
Vereinbarung zur Kenntnis gebracht wird. Aus dieser Vereinbarung geht
hervor, dass der Bund bereit ist etwas zu zahlen, wozu er vorher nicht bereit war. Wir müssen schon bei der Wahrheit und beim Grundsatz des Beschlusses bleiben. Die ursprüngliche Beschlussfassung und die geltende
Beschlusslage ist auch nicht, wie es StR Dr. Pokorny-Reitter angeführt hat,
der Jänner 2002. Der geltende Beschlussstand ist der 29.5.2002 und heute

GR-Sitzung 29.1.2003