Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf

- S.69

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10.

IV 6318/2002
Stadtgemeinde Innsbruck, Einräumung einer Kaufoption hinsichtlich einer Teilfläche des städtischen
Grundstückes 6 in EZ 612, Grundbuch 81113 Innsbruck, für die Firma Innerebner Bau GesmbH zur Realisierung eines Wohnbauprojektes auf der städtischen
Liegenschaft "Kayservilla" (Weiherburggasse 4)
-----------------------------------------------------------------Bgm. Zach referiert den Antrag des Stadtsenates vom
15.1.2003:
1. Die Stadtgemeinde Innsbruck räumt als grundbücherliche Eigentümerin
des Grundstückes 6 in EZ 612, Grundbuch 81113 Innsbruck, der Firma
Innerebner Bau GesmbH hinsichtlich des gemäß Vermessungsurkunde
der Ingenieurgemeinschaft Vermessung AVT vom 9.7.2002,
GZ 13169/02, neu zu2 bildenden Grundstückes 6/2, KG Innsbruck, im
Ausmaß von 1.404 m eine Kaufoption gemäß § 861 ABGB ein.
2. Der Kaufpreis, der in der nicht öffentlichen Sitzung referiert wird, wird
mit bewerteter Nutzfläche festgelegt, wobei die genaue Nutzflächenermittlung erst nach einem durchzuführenden Wettbewerb erfolgen kann.
3. Die Käuferin hat gemeinsam mit der Mag.-Abt. III, Stadtplanung, einen
Architektenwettbewerb durchzuführen, in dem neben Größe und Konfiguration der Kaufliegenschaft auch die Einbindung von allfälligen ersessenen Dienstbarkeiten, die Erschließung der städtischen Restflächen
sowie eine fußläufige Nord-Süd-Verbindung Weiherburggasse - Innstraße zu klären sind.
4. Übergabe und Übernahme der Kaufliegenschaft erfolgen in den bestehenden Rechten und Lasten, jedoch frei von Hypotheken und Bestandrechten. Die Absiedlung der Wohnungsmieter erfolgt durch die Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG), wobei diesen bevorzugt
Ersatzwohnungen zuzuteilen sind.
5. Dieses Optionsrecht erlischt, wenn nicht binnen einen Jahres, gerechnet
ab dem Datum dieses Beschlusses des Gemeinderates, die Annahmeerklärung der Käuferin eingeschrieben bei der Stadtgemeinde Innsbruck
einlangt. Der Stadtsenat wird zu einer allfälligen Verlängerung dieser
Option ermächtigt.
6. Im Falle der Ausübung dieser Option durch die Firma Innerebner Bau
GesmbH wird die Mag.-Abt. IV , Vertragswesen, bzw. die Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG) zur näheren Vertragsregelung
(z. B. Fälligkeit des Kaufpreises, Stichtag der Übergabe etc.) ermächtigt.

GR-Sitzung 29.1.2003