Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 01-Jaenner.pdf
- S.99
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und -finanzierungsvertrag enthaltenen Qualitätskriterien tatsächlich erfassen will. Neben der Anschlusssicherung und Pünktlichkeit gehören zu diesen Qualitätskriterien auch Liniendichte und Fahrgastzahlen sowie eine
weitere Reihe von Kennzahlen, die man dann beobachten kann. Dazu ist es
notwendig, diese Zahlen zu erfassen, damit man anhand dieser Zahlen die
Beurteilung der Einhaltung dieses Vertrages festlegt.
Für mich gehört das Ergebnis der Verhandlungen zwischen
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski und Direktor Dipl.-Ing. Baltes ursächlich
in diesen Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag hinein.
Daher müssen die Ergebnisse dieser Verhandlungen - sobald sie vorliegen dementsprechend in diesem Vertrag aufgenommen werden. Es würde nicht
für die halbjährliche Beobachtung, aber für die Verankerung dieser Daten,
der klassische Fall eintreten, wo nach Beschlussfassung im letzten Jahr ein
erweiterter Stadtsenat diese Angelegenheit zu beurteilen hätte oder wieder
im Gemeinderat behandelt werden müsste.
Die Mitglieder des Gemeinderates haben in der Sitzung des
Gemeinderates am 18.10.2001 das Straßenbahnkonzept begrüßt und AltBgm. DDr. van Staa aufgefordert, bis zum Feber 2002 dem Gemeinderat
Modelle über die Finanzierung des Investitionsvolumens vorzulegen. Wir
sind bei der nächsten Sitzung des Gemeinderates im Feber 2003 exakt ein
Jahr über dem Zeitplan. Es gibt inzwischen von Parteien - auch auf Nationalratsebene - explizite Zusagen, dass sie, was die Finanzierung anlangt,
ein solches Begehren unterstützen würden. Es gibt also keinen Grund, das
Straßenbahnkonzept weiterhin auf die lange Bank zu schieben.
Ich würde bitten, die Realisierung des Straßenbahnkonzeptes
rasch anzugehen und im Gemeinderat zu behandeln. Für mich stellt sich,
wenn das Straßenbahnkonzept umgesetzt wird, die Frage, in welcher Form
der Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag davon betroffen
wird, auch wenn es nur die erste Ausbaustufe ist. Die Finanzierungsmittel
für die Investitionen sind immerhin entsprechend hoch, der Betrieb ist aber
billiger als das jetzige Dreispartensystem, was ja Auswirkungen auf den
Nahverkehrsdienstleistungs- und -finanzierungsvertrag haben muss.
Selbstverständlich wäre für mich gerade beim Straßenbahnkonzept zu klären, wie die beiden Großprojekte "Straßenbahnkonzept" und
GR-Sitzung 29.1.2003