Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2013
/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf
- S.60
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sungsantrag an den Stadtsenat ein Abänderungsantrag des ursprünglichen Begehrens.
Damit ist es natürlich richtig, zuerst den
Abänderungsantrag abzustimmen. Das war
auch bis jetzt immer der Fall.
Eine zeitliche Abfolge ist schon gar nicht in
der Geschäftsordnung festgelegt. Wir haben
auch schon Parallelanträge gehabt. Zuerst
wurde immer über die Zuweisung an den
Stadtsenat abgestimmt. Frau Bürgermeisterin, Du hast damit Recht, dass das explizit
in der Geschäftsordnung nicht geregelt ist.
Ich gehe aber von dem Usus, dass das bis
jetzt immer so war, nicht weg.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein, das war
bis jetzt nicht immer so. Man hat sich darauf
verständigt, dass die- oder derjenige, die
bzw. der den Antrag stellte, diesen inhaltlich
zurückgezogen hat. Ich habe mit dem Magistratsdirektor kurz darüber gesprochen
und er hat mir auch mitgeteilt, dass es um
die Art der Behandlung geht. Ich würde den
Magistratsdirektor bitten, über die Art der
Behandlung Auskunft zu geben. Wenn man
gesehen hat, dass es eine Mehrheit für die
Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
gegeben hat, wurde nicht auf die inhaltliche
Abstimmung bestanden.
Magistratsdirektor Dr. Holas: Mehr ist
dazu nicht zu sagen.
GR Grünbacher: Bei sämtlichen Anträgen,
die wir auf der Tagesordnung stehen haben,
ist grundsätzlich die Behandlung beantragt.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Nein.)
Jede bzw. jeder begehrt die Annahme eines
Wunsches. So sind die Anträge im Wesen
formuliert. Ich kenne keinen Antrag, der von
vornherein sagt, dass er dem Stadtsenat
zugewiesen werden will. So einen Antrag
kenne ich nicht.
Jeder Antrag an den Stadtsenat wäre dann
erst in weiterer Folge zu behandeln. Jedes
Mitglied des Gemeinderates, das für einen
Antrag die Zuweisung an den Stadtsenat
begehrt hat, hätte einen zweiten Antrag
gestellt, weil der erste ursprünglich etwas
anderes begehrt. Man kann sich nicht aussuchen, ob der Antrag mündlich gestellt
wurde oder bereits schriftlich vorliegt. Ich
weise nur darauf hin, dass die Vorgangsweise inkonsistent ist.
GR-Sitzung 17.1.2013
GRin Mag.a Schwarzl: Ich gebe jetzt auch
noch eine Interpretation dazu ab. Ich glaube, dass das kein klassischer Abänderungsantrag ist. Ein Abänderungsantrag
würde eine inhaltliche Abänderung des Antragstextes begehren. Ich teile die Auffassung von GR Grünbacher. Es war meiner
Erinnerung nach immer so Usus. Wie wir
noch in der Opposition waren, waren wir nie
im Wissen, aber in der Hoffnung, dass ein
Antrag angenommen wird. Wenn die Regierung die Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung vorgeschlagen
hat, waren wir damit einverstanden.
Es gab aber auch Anträge, wo wir die Annahme oder Ablehnung wissen wollten. Es
wurde immer zuerst über die Zuweisung an
den Stadtsenat abgestimmt. Wenn diese
abgelehnt wurde, wurde über den Antrag
inhaltlich abgestimmt. Ich kenne jetzt keine
Passage, wo das so geregelt ist. Das ist ein
Graubereich, denn es handelt sich meiner
Meinung nach um keinen Abänderungsantrag. Ein Abänderungsantrag begehrt eine
Abänderung des Inhaltes des Antrages. Ich
teile in diesem Punkt die Meinung von
GR Grünbacher.
GR Grünbacher: Zur Geschäftsordnung!
Frau Bürgermeisterin, ich bin verwirrt, Sie
müssen mir in meinem Job als Klubobmann
helfen, denn ich kenne mich nicht mehr aus.
Ich möchte die Vorgangsweise klären, damit
ich weiß, wie ich zukünftig vorgehen muss.
Wenn ein Antrag schriftlich gestellt wird und
auf der Tagesordnung steht, dann ist dieser
gestellt. Wenn sich keiner zu Wort meldet,
wird über den Antrag abgestimmt.
Wenn dann die Zuweisung des Antrages an
den Stadtsenat begehrt wird, warum ist diese, wenn sie nach dem Antrag gestellt wird,
vorrangig und in dem anderen Fall nicht.
Das verstehe ich nicht.
(Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Weil der Antrag
vorher nicht behandelt ist.)
Ich kenne mich in der Vorgangsweise nicht
mehr aus. Vielleicht könnten wir das in einer
Klubobleutekonferenz klären.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Wir könnten
die Sache im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss behandeln. Die
Reihenfolge der Abstimmung könnte man
noch definieren. Man könnte noch beraten,
ob eine Zuweisung an den Stadtsenat zur