Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf

- S.66

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36.

Allfällige Debatten gemäß § 18
GOGR

36.1

Ausbau des Schusterbergweges,
Unterbrechung der Bauarbeiten,
Einhaltung der geplanten Bauzeit
und Kosten (ÖVP)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Die Bauarbeiten wurden nicht
unterbrochen, es war durchgehend eine
Partie auf der Baustelle beschäftigt (ausgenommen bei insgesamt sieben Wetterschichten, zu denen die Bauarbeiten witterungsbedingt unterbrochen werden mussten). Durch die Länge und Breite der Baustelle entstand vielleicht der Eindruck, dass
nicht gearbeitet wird.
Zu Frage 2.: Der ursprüngliche Bescheid
gemäß § 90 Straßenverkehrsordnung
(StVO) der Mag.-Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht, Straßenverkehr, zur Durchführung der Bauarbeiten wurde bis 9.11.2012
ausgestellt.
Auf Grund eines Antrages der bauausführenden Firma wegen Massenmehrungen im
Bereich der Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB), A 1 Telekom und Erdgas Tirol
GesmbH (TIGAS), sowie im Straßenbau,
(Vor der Erstellung der Ausschreibung wurden stichprobenartig Bodenproben entnommen, um den Bedarf der Bodenauswechslung festzulegen. Im Zuge der Bauarbeiten wurde jedoch ein Mehrbedarf festgestellt.) wurde der Bescheid bis 30.11.2012
verlängert. Am 29.11.2012 wurden die Bauarbeiten endgültig abgeschlossen.
Die Stadtsenatsvorlage des Amtes mit einer
Kostenschätzung von in der Höhe von
€ 740.000,-- wurde in der Sitzung des
Stadtsenates am 7.7.2010 beschlossen.
Die voraussichtliche Abrechnungssumme
beträgt € 674.257,-- (die Schlussrechnung
liegt noch nicht vor).
Zu Frage 3.: Die Baustellenabsicherung
bzw. Beschilderung erfolgte bescheidgemäß bzw. entsprechend der zugehörigen
Verordnung der Mag.-Abt. II, Straßenverkehr, und war für die gesamte Bauzeit gültig.
Von der Baufirma wurde in Eigenverantwortung das Fahrverbot im Kreuzungsbereich
GR-Sitzung 17.1.2013

Werner-von-Siemens-Straße teilweise aufgehoben, wenn keine Bauarbeiten durchgeführt wurden.
Die Örtliche Bauaufsicht (ÖBA) der Stadt
Innsbruck, Mag.-Abt. III, Tiefbau, war täglich, teilweise zweimal auf der Baustelle.
Anliegen und Wünsche der Betriebe und
Anrainerinnen bzw. Anrainer wurden direkt
vor Ort mit der Baufirma (Bauleiter, Polier)
besprochen und soweit möglich berücksichtigt.
Die Beschwerden betrafen einen einzelnen
Fall (siehe Leserbrief in der Tiroler Tageszeitung {TT}). Darüber hinaus sind dem Amt
keine wesentlichen Beschwerden von Anrainerinnen bzw. Anrainern bekannt.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.7.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 50 Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 10.1.2013 wird den Klubobleuten
sowie den nicht in einem Klub vertretenen
Mitgliedern des Gemeinderates vor der Sitzung des Gemeinderates ausgehändigt.
36.2

Finanzgeschäfte und -anlagen der
Stadt Innsbruck (FPÖ)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage der Freiheitlichen Partei Österreichs
(FPÖ) Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Das finanzielle Vermögen der
Stadt Innsbruck wird grundsätzlich risikoavers und aufbauend auf den zu erfüllenden
Zweck des Kapitals sowie der damit verbundenen Fristigkeit veranlagt. Dem entsprechend ergeben sich derzeit drei zu unterscheidende Kategorien von Veranlagungszielen und damit verbundene Veranlagungsformen:
Rückdeckung der Pensionen des Gestellungsbetriebes:
Assetklasse

Anteil

Einzelanleihen

38,85 %

Inflationsschutzanleihen

5,03 %

Cash

1,86 %

Anleihefonds

34,50 %