Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2013

/ Ausgabe: 01-Jaenner_geschwaerzt.pdf

- S.72

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rufsausbildungsgesetz (BAG) und Lehrberechtigte gemäß § 2 Abs. 1 Land- und
Forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) mit Ausnahme der Gebietskörperschaften und der politischen Parteien.
MMag.a Traweger-Ravanelli, Hieger, Mag.
Dr. Platzgummer, Gruber, Wanker, Appler,
Dipl.-Ing.in Sprenger und Jahn, alle e. h.
Bei dieser Wirtschaftsförderung handelt es
sich um die Rückerstattung der bei der jeweiligen Lehrlingsentschädigung anfallenden Kommunalsteuer. In der Stadt Innsbruck haben wir zirka 15 % Klein- und Mittelbetriebe und die Lehrlingsausbildung bedeutet oft auch eine zusätzliche finanzielle
Belastung. Die Stadt Innsbruck könnte mit
dieser Wirtschaftsförderung auch ein positives Zeichen in Richtung Verbesserung der
Rahmenbedingungen für die Unternehmerinnen bzw. Unternehmer setzen. Der
Standort Innsbruck könnte noch attraktiver
gestaltet werden und somit wird auch der
Wettbewerb mit den Regionen gestärkt
werden.
38.14 I-OEF 14/2013
Fußgängerinnen- bzw. FußgängerBeauftragte/r, Einführung (GRin
Dr.in Molling)
GRin Dr.in Molling: Ich stelle gemeinsam
mit meiner Mitunterzeichnerin sowie meinen
Mitunterzeichnern folgenden Antrag:

38.15 I-OEF 15/2013
Städtisches Radwegenetz, Beseitigung von Gefahrenzonen
(GR Haager)
GR Haager: Ich stelle gemeinsam mit meiner Mitunterzeichnerin sowie meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die für die Mag.-Abt. II, Straßen- und Verkehrsrecht, zuständige Bgm.-Stellv.in
Mag.a Pitscheider wird beauftragt, Gefahrenstellen im städtischen Radwegenetz zu
beseitigen. Insbesondere soll der Verlauf
von Radwegen/Fahrstreifen für Fahrräder
so geführt werden, dass diese bei Kreuzungsbereichen mit starkem Rechtsabbiegeverkehr so zu führen sind, dass die Überfahrt der Kreuzung nicht in fortlaufender
Linie zur Bürgerin- bzw. Bürgersteigkante
erfolgt, sondern ein Abbiegen um die Kurve
erforderlich macht, sohin die Kreuzungsüberquerung im Vergleich zum Verlauf des
Radweges/Radstreifens vor und nach der
jeweiligen Kreuzung einige Meter zurückversetzt wird.
Zudem wird der Radweg/Fahrstreifen für
Fahrräder im Bereich des HerzogSiegmund-Ufers von der Höhe der westlichen Gebäudekante der Markthalle beginnend ostwärts aufgehoben.
Haager, Dengg, Mag. Dr. Überbacher, Sattlegger, Ebner und Kunst, alle e. h.

Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Stadtgemeinde Innsbruck führt das Amt
eines Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerbeauftragten analog dem Radfahr-Beauftragten ein. Die Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, alle Maßnahmen dafür in die Wege
zu leiten.
Dr.in Molling, Mag. Dr. Platzgummer, Gruber
und Dipl.-Ing.in Sprenger, alle e. h.
Es gibt in der Stadt Innsbruck zahlreiche
Problemzonen, die für die Fußgängerinnenbzw. Fußgänger gefährlich werden könnten.

38.16 I-OEF 16/2013
Schaffung von Räumlichkeiten im
neuen "Haus der Musik" im Sinne
eines Clubs mit Tanzfläche, Bar
und Musik nach Vorbild und Größenordnung des bestehenden Lokals "Das Stadtcafe" (GR Mag.
Dr. Überbacher)
GR Mag. Dr. Überbacher: Ich stelle gemeinsam mit meiner Mitunterzeichnerin und
meinen Mitunterzeichnern folgenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird beauftragt,
sicherzustellen, dass im geplanten "Haus
der Musik" Räumlichkeiten im Sinne eines
Klubs mit Tanzfläche, Bar und Musik nach

GR-Sitzung 17.1.2013