Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2015
/ Ausgabe: 01-Kurzprotokoll-22-01-2015.pdf
- S.5
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10.
IV 12174/2014
IBIS ACAM Bildungs GesmbH,
Projekt "VIA(verantwortung.integration.arbeit)-Produktionsschule", Förderung im Jahr 2014 im
Rahmen der Richtlinien zur Förderung von personellen
und/oder investiven Maßnahmen
in sozialökonomischen Betrieben
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 04.12.2014:
Das Projekt "VIA(verantwortung.integration.arbeit)-Produktionsschule" der IBIS
ACAM Bildungs GesmbH im Rahmen des
Beschäftigungspaktes Tirol, wird gemäß
den städtischen Richtlinien zur Förderung
von personellen und/oder investiven Maßnahmen in sozialökonomischen Betrieben
als förderungswürdige Einrichtung anerkannt. Für das Jahr 2014 wird ein Förderungsbeitrag in Höhe von € 40.000,-- genehmigt.
Die Bedeckung erfolgt aus Vp. 1/061000757100, laufende Transferzahlungen,
Übernahme von Zahlungsverpflichtungen.
11.
Subventionsanträge des Ausschusses für Soziales und Wohnungsvergabe für den Bereich
"Soziales"
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Soziales und
Wohnungsvergabe vom 08.01.2015:
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Soziales und Wohnungsvergabe für
den Bereich "Soziales" werden gemäß
Beilage genehmigt.
GR-Sitzung 22.01.2015
12.
MagIbk/6331/RA-VL-VO/1
MagIbk/3210/RA-VL-GU/1
Zu I-OEF 72/2012
Änderung der Richtlinien für die
Gewährung von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde
Innsbruck (Subventionsordnung)
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses vom
12.11.2014:
Die in der Beilage rot dargestellten Änderungen der Richtlinien für die Gewährung
von Förderungsmitteln durch die Stadtgemeinde Innsbruck (Subventionsordnung)
sollen am 01.02.2015 wirksam werden.
13.
IV 10515/2015
.
Haushaltssatzung 2015, Abschnitt III, Ziffer 5 und Ziffer 6,
Änderung des Erschließungskostenfaktors
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
ÖVP, 9 Stimmen; gegen FPÖ und RUDI;
6 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen vom
13.01.2015:
Mit Wirkung vom 01.01.2015 haben die
Ziffer 5 bzw. die Ziffer 6 im Abschnitt III
der Haushaltssatzung 2015 wie folgt zu
lauten:
5.
Der Erschließungsbeitrag nach dem
Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 (TVAG), LGBl.
Nr. 58/2011, in der geltenden Fassung, unter Anwendung eines Einheitssatzes von € 5,78, das sind
2,63 % des mit Verordnung der Tiroler Landesregierung vom 16.12.2014,
LGBl. Nr. 184/2014, für das Gebiet
der Stadt Innsbruck festgelegten Erschließungskostenfaktors.