Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.114

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(zu Punkt 34.10)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

12. Dez. 2019
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

0P (; R/ 2 7 9 I 2- o .f9

SPÖ
INNSBRUCK

SPÖ Gemeinderatsklub
Rathaus
Maria-Theresien-Straße 18
A - 6020 Innsbruck
Tel. +43 (512) 5360-1331
Fax +43 (512) 5360-1731
eMail spoeklub@magibk.at

Innsbruck, 12.12.2019

ANTRAG
Bürgerlnnenbeteiligung auch für Gehörlose

Der Gemeinderat möge beschließen:

Informationsveranstaltungen sowie Bürgerversammlungen im Rahmen der Bürgerbeteiligung der Stadt Innsbruck sollen in Gebärdensprache übersetzt werden.
Die Abwicklung über die Beratungsstelle für Gehörlose sowie die Finanzierung der Gebärdensprachdolmetscherlnnen kann über die Geschäftsstelle Bürgerinnen und Bürgerbeteiligung erfolgen.

Begründung:

Nach Behindertengleichstellungsgesetz müssen alle Menschen selbstständig in der Lage sein,
an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen und teilhaben zu können. Für Gehörlose ist das
in einem Setting, das auf gesprochene Diskussionsinhalte aufbaut, wie bei Bürgerversammlungen der Fall, nicht möglich. So konnten Bürgerinnen nicht an der letzten Bürgerbeteiligungsprozessversammlung bzgl. Pradlerstraße teilnehmen, da keine Gebärdensprachdolmetscherlnnen anwesend waren.
Um auch diesen Bürgerinnen die Teilhabe an Bürgerbeteiligungsprozessen uneingeschränkt
zu ermöglichen, sollen zukünftig Gebärdensprachdolmetscherlnnen zum Einsatz kommen .