Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf
- S.144
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Frage 4:
Falls die in Frage 2 angeführten Verträge befristet abgeschlossen wurden, welche
Bestimmungen sind hinsichtlich einer allfälligen Vertragsverlängerung vorgesehen? Finden insbesondere nach Vertragsablauf Neuausschreibungen statt? Falls nein, warum nicht?
Antwort:
Siehe Antworten zu Fragen 2 und 3.
Frage 5:
Findet während der Vertragslaufzeit seitens städtischer Dienststellen eine Evaluierung der von den Unternehmen erbrachten Leistungen statt? Falls nein, warum
nicht? Falls ja, in welchen Zeitabständen?
Antwort:
Eine Evaluierung der erbrachten Leistungen ist nicht vorgesehen. Nach Ansicht der Fachdienststelle ist dies auch nicht notwendig, da vom Abschleppunternehmen über jede von der Behörde, Mobilen Überwachungsgruppe
(MÜG), Polizei oder Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
(IVB) veranlasste Abschleppung ein ausführlicher Abschleppbericht erstellt
und der Behörde übermittelt wird.
Frage 6:
Welche Kosten ergaben sich für die Stadt Innsbruck jeweils aus den in Frage 2
angeführten Verträgen in den Jahren 2008 bis 2019? Wie errechneten sich diese
Kosten jeweils?
Antwort:
Aus den Verträgen ergeben sich keine Kosten für die Stadt Innsbruck.
Frage 7:
Welche im Zusammenhang mit Abschlepp-Vorgängen erzielten Einnahmen
konnte die Stadt Innsbruck in den Jahren 2008 bis 2019 jeweils lukrieren?
Antwort:
Aus den veranlassten Abschleppungen werden keine Einnahmen für die
Stadt Innsbruck lukriert.
Die Kosten für allfällige Abschleppungen und Verwahrungen sind gemäß
§ 89a Straßenverkehrsordnung (StVO) von der/dem jeweiligen ZulassungsbesitzerIn bzw. letzten EigentümerIn des entfernten Fahrzeuges zu tragen und
werden nach der vom Gemeinderat beschlossenen Tarifverordnung (Beschluss vom 25.02.2010) vorgeschrieben. Die Abschleppkosten sind bei der
Übernahme des Fahrzeuges zu bezahlen. Wird dies verweigert, werden die
Kosten bescheidmäßig von der Behörde vorgeschrieben.
Die Kosten für Entfernung und Verwahrung der Fahrzeuge erhält das Abschleppunternehmen.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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