Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.150

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Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung. In Härtefällen erarbeitet die IKB auch individuelle Vereinbarungen mit den betroffenen KundInnen.
Im Zuge solcher Gespräche werden den betroffenen KundInnen auch Informationen zu allfällig abrufbaren Unterstützungsleistungen von derzeit acht Institutionen zur Verfügung gestellt
und die betroffenen KundInnen bedarfsweise bei der Antragstellung unterstützt. Neben diesen Unterstützungsleistungen informiert die IKB auch über die Initiative DoppelPlus mit Flyermaterial zum „GRATIS Energie- & Klimacoaching“ und einem entsprechenden Poster im
Kundenbereich. Ebenso sind alle MitarbeiterInnen mit direkten Kundenkontakt des Geschäftsbereich Kundenservice entsprechend geschult und erbringen erste Beratungsleistungen im Sinne des verfolgten „consumer empowerment“-Ansatzes.
Anzumerken ist weiters, dass während besonders kalter Perioden und insbesondere auch in
der Weihnachtszeit, an Wochenenden und an Feiertagen Abschaltungen im Regelfall nicht
durchgeführt werden. Im Falle einer erfolgten Abschaltung ist man um eine ehestmögliche
Wiedereinschaltung bemüht.
zu 2.11. zeitnahe Energieabrechnung und Frühwarnsystem
Ein regelmäßiger, einfacher und ohne Mehrkosten verbundener Zugang zu Informationen
über den Energieverbrauch ist auch nach Ansicht der IKB wichtig. Aktuell sind die aktuellsten
Daten für alle Beteiligten jedoch jene der letzten Zählerstandsablesung. Richtig ist auch,
dass aufgrund der individuellen baulichen Verhältnisse - wie im Dokument beschrieben nicht allen KundInnen die Stromzähler gleichermaßen zugänglich sind.
Hier wird in den kommenden Jahren insbesondere durch den flächendeckenden Einbau der
neuen Zählergeneration, des Smart-Meters, mehr Transparenz geschaffen. Die KundInnen,
welche die Datenerhebung und Datenübermittlung an die IKB zulassen (dh nicht von ihrem
Recht auf Opt-Out Gebrauch machen) können dann über das Online-Kundenportal in enger
zeitlicher Verbindung zum tatsächlichen Verbrauch Daten ablesen. Zusätzlich ist jeder Smart
Meter mit einer Schnittstelle ausgestattet, über welche KundInnen eigenständig die erfassten
Daten vor Ort auslesen könnten.
zu 2.12. Bessere Information für Konsumenten mit nicht deutscher Muttersprache
Die geschäftliche Korrespondenz zwischen Kunden und Versorgungsunternehmen kann mitunter komplexe Sachverhalte zum Gegenstand haben und ist vor allem auch an einschlägige

lnn sbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft
6020 Innsbruck, Salurner Straße 11 1T:0800 500 502, F: +43 (0) 5 12 502 5118, kundenservice@ikb.at,www.ikb.at I DVR: 0051098
UID-Nr.: ATU 37376308 I FN 90981x LG Innsbruck, Bank: Tiroler Sparkasse Bank AG, IBAN: AT88 2050 3000 0001 2625, BIC: SPIHAT22XXX
ENERG IE · INTER N ET UND IT · WASSER UND ABWASSER · ABFAL L · BÄDER

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