Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 01-Protokoll-29-01-2020.pdf

- S.59

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- 53 -

GRin Mag.a Seidl: Ich spreche mich nicht
gegen diese Maßnahmen aus, sondern nur,
dass die Stadt Innsbruck als Betreiberin auftritt. Ich glaube, dass ein Werbeunternehmen für die professionelle Abwicklung notwendig sein wird, denn Einspielungen müssen vorgenommen werden.
Wir können über die Ausstattung der IMG
sprechen, dagegen habe ich nichts. Es gibt
bereits "Digitale Screens", die in Wien, Linz
und Graz von einer Firma betrieben werden.
Für 10 Sekunden 7 Tage die Woche Einspielzeit werden € 7.500,-- verlangt. So zu
werben ist keine sehr günstige Variante, allerdings bei einer hohen Auslastung im Moment noch billiger als die Print-Werbung
und vergleichbar mit den Plakaten.
Wir sollten uns von der Preisthematik klar
darüber sein, in welchem Bereich wir uns
befinden. Wenn wir solche Screens von Seiten der Stadt anbieten, wird es nicht günstiger, da wir auch MitarbeiterInnen benötigen,
die dieses System betreiben.
GR Ing. Mag. Anzengruber, Bsc, Du unterstellst mir vielleicht, dass ich nicht rechnen
kann, aber ich kenne mich in der Werbebranche auch ein wenig aus. Wenn die Betreiberfirma in den anderen Städten damit
etwas verdient, soll das so sein, aber wenn
wir als Stadt Innsbruck meinen, dass wir für
das Schalten von 7 Sekunden € 7.500,-einnehmen, dann täuschen wir uns ganz
gewaltig. Für solche Screens laufen auch
hohe Kosten an.
Daher wäre es mir lieber, mit den Organisationen einen Deal zu vereinbaren, wie eine
gemeinsame Abwicklung funktionieren
könnte. Es sind auch Unternehmen heranzuziehen, die in diesem Bereich bereits Erfahrung haben, denn wir müssen etwas
nicht selber machen, wenn es Profis dafür
gibt.
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Der von GR Ing. Mag. Anzengruber, Bsc
und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung
des Gemeinderates am 12.12.2019 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.

34.9

GfGR/278/2019
Stadtmagistrat Innsbruck und Unternehmen mit städtischer Beteiligung, Übersetzung Datenschutzerklärung nach DSGVO
(StRin Mag.a Mayr)

GR Plach: StRin Mag.a Mayr ist öfters damit
konfrontiert worden, dass vor allem für Menschen mit nicht deutscher Muttersprache
bzw. für jene, die sich mit dem Verstehen
der Erläuterungen zum Datenschutz nicht
so leicht tun, eine zusätzliche Information
notwendig ist.
Ich ersuche,
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Mag. Krackl: Das ist ein sehr gutes und
wichtiges Anliegen. Ich habe nur eine Bitte
und diese werde ich StRin Mag.a Mayr auch
noch persönlich sagen, wenn man Dinge im
eigenen Ressort umsetzen kann, soll man
keine Anträge hier im Gemeinderat dazu
stellen. Das finde ich seltsam und befremdlich. Wenn ich noch dazu sehe, dass die finanzielle Bedeckung bereits vorhanden ist,
muss der Antrag nicht im Gemeinderat behandelt, sondern soll im eigenen Ressort
umgesetzt werden.
GR Kunst: Ich habe eine Frage an
GR Plach. In dem Antrag wird die Übersetzung der Fremdsprachen nach Bedarf angeführt. Wir haben jetzt schon gehört, dass
es in Innsbruck viele Fremdsprachen gibt.
Ich erinnere noch an eine Rede der Ex-Bürgermeisterin, die gesagt hat, dass sie froh
ist, dass in Innsbruck über 130 verschiedene Sprachen gesprochen werden. Wenn
man sich die Statistik der Stadt Innsbruck
ansieht, sind in unserer Stadt 152 verschiedene Nationen vertreten.
Daher meine Frage, in wie vielen Sprachen
ist eine Übersetzung notwendig? In allen
152 Sprachen? Wie wird das berechnet?
GR Mag. Krackl hat bereits die Bedeckung
angesprochen. Wenn 152 verschiedene Nationen bei uns vertreten sind, wer bezahlt
die Dolmetscher für die Übersetzungen?
Sind diese Mittel in der Bedeckung vorgesehen? Wie werden die Kosten gedeckt?
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)

GR-Sitzung 29.01.2020