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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.16

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In dieser Zeit werden die Kapazitäten der
mobilen Dienste allerdings nur um 33 % angehoben und die Heimplätze nur um 19 %.
Das heißt, dass sich das Versorgungsniveau insgesamt reduzieren wird.
In diesem Zusammenhang äußerten die
ExpertInnen große Bedenken hinsichtlich
der Bedarfsplanung, da sich bereits jetzt ein
großer Anteil an pflegebedürftigen Menschen in der Stadt Innsbruck mobile Betreuung im erforderlichen Ausmaß finanziell
nicht leisten kann.
Auch die 90-Stunden-Deckelung wird als
sehr problematisch angesehen, da ein
Rückgang der Heimplätze dazu führt, dass
hier ein Spannungsfeld einer ungenügenden Pflegeversorgung aufgemacht wird.
Wir haben den Soll-Stand in tabellarischer
Form dargestellt. Wir sehen hier die Leistungsstunden bis zum Jahr 2022 gesamt,
was Hauskrankenpflege, Haushaltshilfe und
soziale Betreuung betrifft. Der Ist-Stand im
Jahr 2012 beträgt rund 169.000 Leistungsstunden, der Soll-Stand im Jahr 2022 wird
mit 225.000 Leistungsstunden berechnet.
Das zieht einen Anstieg um 56.000 Leistungsstunden nach sich.
Das ist hier in Kennzahlen ausgedrückt. Wir
haben derzeit eine Versorgung im
Jahr 2012 von 17,1 Leistungsstunden pro
EinwohnerIn. Das wird tendenziell sinken.
Pro EinwohnerIn im Jahr 2022 werden nur
mehr 16,7 Leistungsstunden zur Verfügung
stehen.
Wir haben das auch für die Heimplätze herausgestellt. Derzeit gibt es 1.250 Heimplätze. Hier wurde die Zahl aus dem "Strukturplan Pflege 2012 bis 2022" herangezogen. Der Soll-Stand bewegt sich bei
1.500 Plätzen. Das Entwicklungserfordernis
ist hier sehr moderat mit 237 Plätzen.
Das Ganze nun in Kennzahlen: Derzeit stehen 100 EinwohnerInnen in der Stadt Innsbruck 12,6 Heimplätze zur Verfügung. Im
Jahr 2022 werden das nur noch 11 Heimplätze sein.
Ich komme nun zur Maßnahmenplanung:
Die Maßnahmenplanung wurde in mehreren
Schritten vorgenommen. Die ersten Vorschläge wurden bereits in der schriftlichen
Erhebung zum Ist-Stand erarbeitet.

GR-Sitzung 22.01.2015

Im zweiten Workshop mit ExpertInnen der
Organisationen der AnbieterInnen wurden
diese Vorschläge präzisiert und vom Projektteam weiterentwickelt.
Die Maßnahmen sind folgenden Themen
zugeordnet: Bereiche und Dienste übergreifende Vernetzung und bedürfnisgerechte
Versorgung, Casemanagement, Aufbau
neuer /zusätzlicher Dienste und Überwindung aktueller und zukünftiger Personalengpässe in der mobilen Pflege und Betreuung und den Alten- und Pflegeheimen.
Exemplarisch habe ich hier jetzt die Maßnahmen für die Wohn- und Pflegeeinrichtungen herausgenommen. Hier geht es in
erster Linie um die Schaffung von speziellen
Angeboten und Langzeiteinrichtungen für
jüngere Menschen. Sie erinnern sich? Ich
habe vorher das Problem aufgezeigt, dass
pflegebedürftige Menschen schwer in der
Landespflegeklinik Tirol unterzubringen
sind. Auch in dringenden Fällen ist es nicht
möglich.
Hier wurde von den ExpertInnen vorgeschlagen, innovative Angebote auszuarbeiten. Das soll unter Einbeziehung aller involvierten Institutionen und Abteilungen der
Stadt Innsbruck im psychosozialen Segment erfolgen. Auch die Ausarbeitung, Planung und Umsetzung eines Fördermodells
für NutzerInnen im Bereich des betreuten
Wohnens wurde angeregt. Es geht um eine
landesweit einheitliche Regelung, die bis
dato nicht stattgefunden hat.
Es geht auch um die Umsetzung eines landesweiten Fördermodells - bis dato gibt es
ja nur ein städtisches Fördermodell - im Bereich des betreuten Wohnens.
Die Finanzierung von psychosozial, psychiatrisch und therapeutisch geschultem Personal steht ebenso auf der Agenda. Es sollte hier eine gemeinsame Stellungnahme der
Arbeitsgemeinschaft Tiroler Altenheime
(ARGE Altenheime) und Arbeitsgemeinschaft Pflegedienstleitung (ARGE Pflegedienstleitung) erarbeitet und auf Basis dieser mit der Abteilung Soziales des Amtes
der Tiroler Landesregierung verhandelt
werden.
Bei schwer pflegebedürftigen BewohnerInnen (mit medizinischem Pflegebedarf) gibt
es ebenfalls Handlungsbedarf in Form spezifischer Qualitätsrichtlinien für diese Ziel-