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Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.24

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Ich schlage vor und ersuche,
den Ergänzungsantrag der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ) dem
Stadtsenat zuzuweisen.
Ich sehe das dann als Auftrag. Das Ziel wäre, in einer Arbeitsgruppe mit der Mag.Abt. III, Verkehrsplanung, bis hin zur Mag.Abt. I, Präsidialangelegenheiten, - weil auch
Rechtsfragen zu klären sein werden - die
Innsbrucker Stellplatzrichtlinie auf ein realistisches Maß zu bringen. Damit kann man
den WohnbauträgerInnen helfen, die Kosten
zu senken.
Dr. Lugger, Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGesmbH (NHT), hat mir gesagt, dass es sein Traum wäre, den Anteil
der Stellplätze auf etwas unter 1 zu bringen.
Er begründet das damit, dass dann diese
fatale Koppelung von Wohnungen, die nur
mit einer Tiefgarage zu mieten sind, entfällt.
Die NHT möchte es zukünftig so handhaben, wie sie es beim Projekt St. Paulus
schon macht: Sie will die Stellplätze, die sie
bauen muss, in eine eigene Tochtergesellschaft auslagern und dann vermarkten. Das
bedeutet für die MieterInnen, dass sie eine
Wohnung auch ohne dazugehörenden
Stellplatz mieten können, falls sie keinen
benötigen.
Als MieterIn braucht man sich dann auch
nicht um die Untervermietung des Stellplatzes zu kümmern, denn das macht dann die
Tochtergesellschaft der NHT. Sie verwendet
dann die Teile der vorgeschriebenen, aber
von den MieterInnen gar nicht benötigten
Stellplätze als Quartiersgaragen und vermietet sie an Leute in der Umgebung, die
sie brauchen.
Aber wie gesagt, dazu muss es eine Stellplatzrichtlinie geben, in der bei der Zahl der
Plätze ganz vorne ein Null-Komma steht.
Sie soll ein realistisches Ausmaß haben, also 0,8 oder 0,9. Das werden wir aber in der
Arbeitsgruppe diskutieren müssen.
Wie gesagt, ich halte das auch für absolut
notwendig, daher bedanke ich mich in diesem Sinn für diesen Ergänzungsantrag.
Wenn wir das so lösen können - dem Stadtsenat zuweisen und dann arbeiten -, dann
könnten wir im Laufe dieses Jahres die
Stellplatzrichtlinien auf ein vernünftiges Maß
bringen.
GR-Sitzung 22.01.2015

Ein letztes Wort in Richtung anderer Einwände: Dass wir für die Fahrräder eine
Richtlinie schaffen - genauso wie jene für
Kraftfahrzeuge -, erhöht ja auch die Rechtsund Kalkulationssicherheit der BauträgerInnen. Das ist auch sehr wichtig!
Es geht nicht an, dass auf Grund einer
Kannbestimmung vielleicht etwas vorgeschrieben wird, vielleicht auch nicht. Es
macht das Planen und Kalkulieren für alle
Beteiligten leichter, wenn sie wissen, dass
für bestimmte Wohneinheiten entsprechende Quadratmeter an Fahrradabstellraum
vorgesehen werden müssen! Punkt und da
beißt keine Maus einen Faden davon ab!
Das ist so. Das ist ein fixer und kalkulierbarer Kostenanteil!
Damit bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und hoffe, wir können uns in diese
Richtung einigen, dass der Ergänzungsantrag dem Stadtsenat zugewiesen wird. Ich
verspreche, es wird dann mit Volldampf an
der Stellplatzrichtlinie gearbeitet werden.
(Beifall)
GR Mag. Krackl: Danke für die Vorlage der
Verordnung, der wir ebenfalls zustimmen
werden. Dem Ergänzungsantrag der SPÖ
können wir heute nicht zustimmen. Die
Gründe dafür sind:
Die Punkte 2. und 3. betreffen ja eigentlich
die Stellplatzverordnung, wie das
StR Mag. Fritz jetzt schon sehr ausführlich
erklärt hat. Ich denke, dass es dort ohnehin
schon entsprechende Überlegungen gibt.
Wir haben auch im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte,
ebenso wie im Gestaltungsbeirat (IGB),
schon öfter darüber debattiert, ob wir mit
den vorgesehenen 1,1 Stellplätzen auf dem
richtigen Weg sind.
Deshalb kommt mir vor, dass dieser Ergänzungsantrag hier nicht gut dazu passt, da es
sich jetzt um die Fahrradabstellverordnung
handelt.
Der Punkt 1. wäre wunderbar, denn es würde bedeuten, dass wir es schaffen würden,
kostenneutral mehr Fläche bei einem
Wohngebäude zu gewinnen. Daran kann
ich aber nicht ganz glauben, deshalb werden wir dem ebenfalls nicht zustimmen.
GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich muss jetzt
auf etwas zurückgreifen, was auch Faktum