Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2015

/ Ausgabe: 01-Protokoll_22.01.2015_gsw.pdf

- S.27

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Jetzt liegt die Verordnung rechtsverbindlich
und vorhersehbar für alle BauträgerInnen
vor. Sie können von Anfang an damit rechnen und sie erfahren es nicht erst im Bauverfahren. Aber bitte, vorgeschrieben wurden die Fahrradabstellplätze von der Baubehörde in den letzten Jahren bei jedem
größeren Bauvorhaben und zwar ungefähr
in diesem Ausmaß.
(GR Mag. Kogler: Es betrifft ja die Um- und
Zubauten auch.)
Alles betrifft auch Um- und Zubau. Wenn Du
einen Altbau aufstockst, dann musst Du
auch KFZ-Stellplätze für die neu hinzukommenden Wohneinheiten einplanen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Bitte keine Zwiegespräche. StR Mag. Fritz ist am Wort.
StR Mag. Fritz: Manchen Leuten kann man
etwas zehn Mal erklären und sie wollen es
einfach nicht hören, deshalb sage ich jetzt
auch nichts mehr weiter dazu.
Nochmals, ich möchte unterstreichen, es
ergibt sich jetzt nicht unmittelbar ein Kostensprung. Denn in diesem Ausmaß sind in
letzter Zeit Fahrradabstellplätze vorgeschrieben worden.
Ein letztes Missverständnis möchte ich auch
noch ausräumen. Ich habe nicht vorgeschlagen, den Ergänzungsantrag der SPÖ
dem Stadtsenat zur selbständigen Erledigung zuzuweisen. Mein Vorschlag hat gelautet, bitte jetzt die Verordnung auf der
Grundlage der TBO als Durchführungsverordnung zur TBO zu beschließen und den
Ergänzungsantrag dem Stadtsenat zuzuweisen, damit das Ziel, das die SPÖ verfolgt, vom Stadtsenat schnellstens beraten
wird. Wir können dann parallel weiterarbeiten und im Laufe des heurigen Jahres die
Stellplatzrichtlinie abändern.
Aber den Hauptantrag, so wie er hier steht,
kann man nicht nochmals dem Stadtsenat
zuweisen.
(GRin Dr.in Pokorny-Reitter: Nur den Ergänzungsantrag.)
Ich habe da den Eindruck gehabt, mein
Vorschlag wäre missverstanden worden.
Aber wir sind uns offenbar einig, den Ergänzungsantrag dem Stadtsenat zuzuweisen.

GR-Sitzung 22.01.2015

Nochmals in Richtung von GR Mag. Krackl:
Ich sehe das nicht als Verknüpfung, als Automatismus, sondern als Auftrag an den
Stadtsenat, sich das ebenfalls zu überlegen
und zwar schnell. Diesem Auftrag komme
ich gerne nach.
(GR Mag. Krackl: Dann kann es kein Ergänzungsantrag sein.)
StR Gruber: Es ist ja durchaus spannend,
wenn sich die Koalition da über Teile von
Texten unterhält.
Darf ich einen Vorschlag machen? Das hättet Ihr Euch vorher auch ausreden können.
Aber das, was StR Mag. Fritz da gesagt hat,
ist für mich schon ein nicht gangbarer Weg.
Jetzt beschließen wir eine Verordnung, die
aus dem Stadtsenat kommt. Einen Vorschlag der Sozialdemokratischen Partei Österreichs (SPÖ), die Verordnung zu verändern, den geben wir jetzt aber wieder in den
Stadtsenat und dann müssen wir die ganze
Verordnung wieder beschließen.
Ich glaube schon, dass es Sinn machen
würde, bei dieser Verordnung zu sagen:
Das war jetzt nichts, da fehlt noch etwas,
weil ein Teil der Koalition noch etwas eingearbeitet haben möchte. Nehmen wir es
von der Tagesordnung. Man arbeitet das
ein und in der nächsten oder übernächsten
Sitzung des Gemeinderates wird es dann
beschlossen.
Aber jetzt eine lange Debatte darüber zu
führen, welche Ideen die Koalition noch einbringt, hat nicht besonders viel Sinn. Ich
glaube, dieser Weg wäre durchaus sinnvoll,
denn sonst haben wir die ganze Verordnung
nochmals da.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: StR Gruber, war
das jetzt ein Absetzungsantrag oder war
das nur ein Vorschlag?
StR Gruber: Es war ein Vorschlag, aber
wenn es einen Absetzungsantrag braucht,
dann bringe ich den, im Sinne der Verordnung und auch der Abänderung, ein. Denn
ich bin ja nicht einmal sicher, ob es nun ein
Ergänzungs- oder Abänderungsantrag ist.
Ich weiß es nicht. Ich bitte um Aufklärung,
dann werde ich vielleicht einen Absetzungsantrag stellen.
Bgm.-Stellv. Kaufmann: Der Antrag der
SPÖ wurde bereits durch Magistratsdirektor