Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf

- S.27

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- 24 -

Subvention für die Eis- und Kabinenmieten
in der Höhe von € 130.000,-- angeführt.
GRin Dengg: Das ist mir klar und ich will
auch niemandem nahe treten, aber wenn
die Presse beispielsweise schreibt, dass der
HC Innsbruck (HCI) € 280.000,-- und der
FC Wacker Innsbruck € 235.000,-- an Subventionen erhält, dann sieht das so aus, als
ob diese Vereine zuvor keine Ausgaben
hätten.
GR Grünbacher: Meiner Meinung nach ist
in der Legende der Anträge ziemlich klar ersichtlich, wofür die Subvention gewährt
wird. Es ist tatsächlich so, dass die Eis- und
Kabinenmieten den Großteil der Subvention
verschlingen, aber es ist auch nicht so, dass
die Vereine selber keine Mittel erhalten.
Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Ausschusses
für Sport und Gesundheit werden gemäß
Beilage genehmigt.
GRin Mag.a Schwarzl referiert den Antrag
des Ausschusses für Umwelt, Energie und
Mobilität vom 13.12.2017:
25.

Verkehrsmaßnahme

25.1

MagIbk/6656/SV-STR-VO/1
Südbahnstraße - Ostast, Erklärung zur Gemeindestraße

GRin Mag.a Schwarzl: Der Antrag wurde im
Ausschuss für Umwelt, Energie und Mobilität mehrheitlich angenommen. Es geht um
die Verordnung, mit der die Südbahnstraße
und zwar der Ostast zur Gemeindestraße
erklärt wird.
Der Hintergrund ist, dass nur die Widmung
dieses Straßenabschnittes die Stadt Innsbruck als Antragstellerin im Straßenbauverfahren legitimiert.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, FPÖ
und RUDI, 13 Stimmen):
Die beantragte Verkehrsmaßnahme wird
gemäß Beilage genehmigt.

GR Mag. Krackl referiert den Antrag des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 25.10.2017:
26.

Maglbk/19979/SP-BB-SM/1
Bebauungsplan Nr. SM-B16, Sieglanger-Mentlberg, Bereich JosefFranz-Huter-Straße 40 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SMB11 und Nr. SM-B11/1), gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind sieben Stellungnahmen, davon
eine mit zwei und eine weitere mit 40 Unterschriften eingegangen. In dieser sprechen
sich die EinspruchswerberInnen im Wesentlichen gegen die Vergrößerung der Dichte
und der Bauhöhe aus.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, welcher dem Akt beiliegt, ausführlich behandelt und im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte beraten. Dabei wurde festgestellt,
dass die eingebrachte Stellungnahme keine
neuen Aspekte hervorgebracht hat.
Die geforderte privatrechtliche Vereinbarung
liegt vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
25.10.2017:
Der Bebauungsplan Nr. SM-B16, Sieglanger-Mentlberg, Bereich Josef-Franz-HuterStraße 40 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. SM-B11 und Nr. SM-B11/1), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Schriftführerin Ciaghi übernimmt die
Schriftführung.

GR-Sitzung 25.01.2018