Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf

- S.29

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- 26 -

im Zuge baulicher Maßnahmen angefallen?
3.

4.

Welche Kosten im Zuge baulicher
Maßnahmen entstanden - aufgeschlüsselt nach einzelnen Positionen - durch
Regieleistungen bzw. Leistungen, die
zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr sowie an Samstagen und Sonntagen geleistet wurden?
Worauf sind die kolportierten Mehrkosten im Bereich baulicher Maßnahmen
konkret zurückzuführen und warum war
der höhere Kostenaufwand nicht bereits 2015 absehbar?

5.

Welche Kosten sind im Hinblick auf die
seit 22.12.2017 stattgefundenen Betriebsausfälle der Umlaufbahn angefallen?

6.

Welche Kosten sind bislang im Zusammenhang mit Bodenkontamination,
Müllentsorgung und den dadurch erforderlichen Erdbewegungsarbeiten angefallen?

7.

Welche baulichen Maßnahmen - insbesondere zur dauerhaften Einrichtung
derzeit nur provisorisch erstellter Anlagen - sind in den Jahren 2018 ff. noch
vorgesehen und mit welchen Kosten
wird im Hinblick auf diese Maßnahmen
gerechnet?

8.

Wie werden sich die anfallenden bzw.
angefallenen Mehrkosten auf die Finanzierung des Projektes auswirken,
etwa betreffend Darlehenslaufzeit, Gesamtfinanzierungskosten etc.?

9.

Welche Kosten bringen der laufende
Betrieb und die Instandhaltung der
technischen Anlagen und Bauwerke
am Patscherkofel pro Jahr mit sich und
mit welchen laufenden Einnahmen wird
im Gegenzug gerechnet?

10. Welche Kosten sind bislang im Zusammenhang mit dem vorgesehenen
Retentionsbecken für den Ramsbach
entstanden und welche weiteren Kosten werden in dieser Causa erwartet?

11. Gibt es bezüglich des Retentionsbeckens bereits Finanzierungszusagen
von Bund, Land Tirol oder anderen juristischen Personen außerhalb des
städtischen Einflussbereichs? Falls ja,
in welcher Höhe?
Dengg, Federspiel Gregoire, Haager und
Kunst, alle eigenhändig
28.

Einbringung eines dringenden Antrages

28.1

GfGR/9/2018
Wahllokale, Sicherstellung der
barrierefreien Zugänglichkeit und
Funktionalität der bei Wahlen eingesetzten technischen Vorrichtungen (GR Kunst)

GR Kunst: Ich stelle folgenden dringenden
Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Frau Bürgermeisterin wird beauftragt, die
zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats zu beauftragen, sicherzustellen, dass in
allen städtischen Wahlsprengeln der barrierefreie Zugang zu den für Wahlen erforderlichen technischen Vorrichtungen (Wahlzellen) sowie deren vollumfängliche Funktionalität sichergestellt werden. Dies umfasst
insbesondere:
-

eine ausreichende Beleuchtung der
einzelnen Wahlzellen

-

eine Situierung der Auflageflächen für
die Wahlzettel, die eine Benutzung
derselben auch für Rollstuhlfahrer ermöglicht

-

eine ausreichende Größe der Auflageflächen, sodass der auseinandergefaltete Wahlzettel in voller Größe darauf
Platz findet

-

die Ausstattung jeder Wahlzelle mit
funktionierenden Kugelschreibern.

Kunst eigenhändig
Die Durchführung von Wahlen ist die
Grundlage einer Demokratie, die Möglichkeit der Teilnahme an Wahlen ist ein Bürgerrecht.
Insofern ist zu gewährleisten, dass Wahleinrichtungen für alle Wahlberechtigten nutzbar

GR-Sitzung 25.01.2018