Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2018

/ Ausgabe: 01-Protokoll_25.01.2018.pdf

- S.39

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- 36 -

tungsmängel festgestellt und deren Behebung urgiert? Wenn ja, welche?
Antwort: Entfällt. Siehe dazu Antwort zu
Frage 7.
Frage 9.: Wurden die Mängel von der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) behoben?
Antwort: Entfällt. Siehe dazu Antwort zu
Frage 7.
Frage 10.: Wie hoch ist/war der Vergnügungssteuersatz für Besichtigungseintritte
im Bergisel-Stadion in den Jahren 2013 bis
2017?
Antwort: Der Vergnügungssteuersatz für
die Besichtigung von Sportanlagen betrug in
den Jahren 2013 bis 2017 jeweils 4 %.
Frage 11.: Wie hoch waren im selben Zeitraum die Steuervorschreibungen an die
Bergisel BetriebsgesmbH (BBG) und wie
viel wurde tatsächlich an Vergnügungssteuer eingenommen? Aufgrund des Steuergeheimnisses ersuche ich um Behandlung in
einer vertraulichen Sitzung. Sollte das nicht
ausreichen, ersuche ich um Mitteilung, ob
es in den genannten Jahren Steuerrückstände der Bergisel BetriebsgesmbH (BBG)
gab/gibt?
Antwort: Aufgrund der Verpflichtung zur
abgabenrechtlichen Geheimhaltung (§ 48a
Bundesabgabenordnung {BAO}) ist die Bekanntgabe der vorgeschriebenen Vergnügungssteuer nicht möglich. Abgabenrückstände bestehen keine.
Frage 12.: Im Ausschuss für Finanzen,
Subventionen und Beteiligungen am
11.03.2014 und im Stadtsenat am
26.03.2014 wurde für die Nordische SkiWeltmeisterschaft 2019 in Seefeld eine
Sondersubvention in Höhe von € 48.000,-beschlossen. Gibt es seitens der Stadt
Innsbruck darüber hinausgehende Vereinbarungen bzw. Verpflichtungen betreffend
die Nordische Ski-Weltmeisterschaft 2019?
Wenn ja, welche?
Antwort: Über die erwähnten Beschlüsse
hinaus gibt es bisher keine weiteren Verpflichtungen.

GR-Sitzung 25.01.2018

Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 25.01.2018
wurde den Klubs und den nicht einem Klub
angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am
Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur
Verfügung gestellt.
32.2

GfGR/117/2017
"Haus der Musik", begleitende
Kostenkontrolle der Baumaßnahmen durch die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG)
(GR Buchacher)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Die von
GR Buchacher sowie Mitunterzeichnerinnen
und Mitunterzeichnern in der Sitzung des
Gemeinderates am 07.12.2017 eingebrachte Anfrage wird wie folgt beantwortet.
Frage 1.: Verfügt die beauftragte Innsbrucker Immobilien Gesellschaft (IIG) beim
Projekt "Haus der Musik" über ein begleitendes detailliertes Kostencontrolling?
Antwort: Ja, es erfolgt eine laufende Kostenverfolgung mit der Baumanagementsoftware "ABK". Weiteres Controlling erfolgt
beispielsweise durch die Steuerungsgruppe, in der alle Finanzierungspartnerinnen
und -partner vertreten sind, sowie im Rahmen von Jour fixes der Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) mit der Bauleitung
und bei regelmäßigen internen Besprechungen mit dem Geschäftsführer.
Frage 2.: Beinhaltet dieses auch die Vorplatzgestaltung (Universitätsstraße/Rennweg)?
Antwort: Die Projektabwicklung wird durch
die Mag.-Abt. III, Tiefbau, erfolgen. Die Beschlussfassungen über das konkrete Projekt
sind in den Gremien vorzunehmen.
Frage 3.: Wenn ja, welche Kostenüberschreitungen können bereits beziffert werden?
Antwort: Grundlage der Kostentragung
durch die Stadt Innsbruck ist die Finanzierungsvereinbarung auf Grundlage der Beschlüsse des Innsbrucker Gemeinderates.
Die Finanzierung von Mehrkosten wird folglich Gegenstand von Verhandlungen des
Bauherrn mit den Finanzierungspartnerinnen und -partnern sein.