Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.43
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14 Mitglieder des Gemeinderates eine Enquete sozusagen forcieren können, dann
verstehe ich nicht, wozu wir dann noch einen Beschluss brauchen.
Das ist ein Minderheitenrecht. Wenn wir das
haben, dann verstehe ich das einfach nicht.
Inhaltlich ist das ja keine Frage. Wenn wir
aber die 14 Unterschriften haben, ist mir
schleierhaft, warum es dann noch einen
Beschluss des Gemeinderates braucht.
Aber vielleicht kann MD Dr. Holas mir das
erklären.
Es ist im Stadtrecht der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) verankert, dass bei
14 Unterschriften diese Enquete abzuhalten
ist. Punkt! Deshalb leuchtet mir das jetzt
nicht ein!
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Ich sehe das
Enquete-Recht nicht als reines Minderheitenrecht. Ich sehe die Möglichkeit, eine Enquete abzuhalten, auch als eine politische
Aussage. Ansonsten müsste ja jeder Antrag, der von vielen GemeinderätInnen unterfertigt wurde, ohne Gemeinderatsbeschluss dann erfüllt werden. Es liegt ja auch
in einer Ressortführung.
Es spricht nach meiner Meinung nichts dagegen, eine Enquete mittels eines Gemeinderatsantrages einzubringen.
Umgekehrt könnte dann gefragt werden:
"Warum geht das nicht über den Gemeinderat?!"
GR Grünbacher: Ein Gemeinderatsbeschluss ist eine höherwertige Form. Theoretisch würden aber die 14 Stimmen ausreichen. Das meine ich damit.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich möchte kurz zur
Geschäftsordnung des Gemeinderates
(GOGR) etwas anmerken. Inhaltlich gebe
ich Dir, GR Grünbacher, ja irgendwo recht.
Nur momentan steht es im IStR eben anders festgeschrieben. Wenn, dann müsste
man das im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss bei der Überarbeitung
des IStR besprechen.
Es heißt nämlich: "Der Gemeinderat kann
auf Antrag von mindestens 14 seiner Mitglieder die Abhaltung einer Enquete über
Angelegenheiten des Wirkungsbereiches
der Stadt Innsbruck beschließen." So steht
das nun einmal im IStR.
GR-Sitzung 16.01.2014
(GR Grünbacher: Wenn das so wäre, dann
wäre ja das keine …)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Bitte keine
Zwiegespräche. GRin Mag.a Schwarzl ist am
Wort.
GRin Mag.a Schwarzl: Ich denke, das wäre
eine Anregung, die man in der Debatte über
die Novelle des IStR im Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss vielleicht
nochmals kurz durchgehen könnte, damit es
in diesem Sinne richtig formuliert wird.
GR Grünbacher: Mir geht es ja darum,
GRin Mag.a Schwarzl, dass es unrichtig ausformuliert ist. Wenn ich 14 Menschen ein
Recht gebe, das jeder als einzelner auch
hat - ich kann ja auch alleine einen Antrag
an den Gemeinderat stellen - dann ist das
nicht im Sinne der Sache.
Damals in der Stadtrechtsreform-Kommission (StRRK) sind wir schon davon ausgegangen, dass es ein starkes Minderheitenrecht ist und dass wir das bei 14 Unterschriften haben wollen.
Es ist ein Redaktionsfehler!
GRin Duftner: Also ich habe es so verstanden, dass man, um einen Antrag auf eine
Enquete überhaupt stellen zu können,
14 Unterschriften braucht. Es gibt noch
mehrere Bedingungen. So muss z. B. die
Bedeckung angegeben sein, also was das
kosten wird und auch wann es stattfinden
soll etc.
So habe ich das verstanden und eine Abstimmung braucht es auch. Wir haben das
auch beim letzten Enquete-Antrag so ausgeführt.
(GR Grünbacher: Das würde bedeuten,
dass ein Antrag auf eine Enquete schwerer
zu stellen ist, als jeder andere Gemeinderatsantrag.)
Richtig! So war es auch bis jetzt. Wir haben
es bei der Sicherheits-Enquete genau so
gehabt.
Inhaltlich hat es mit dem heute wenig zu
tun. Vielleicht können wir diese Debatte im
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss weiterführen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ und RUDI;
6 Stimmen):