Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 01_Jaenner_gsw.pdf
- S.63
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Landes Tirol jeweils um 50 % gekürzt werden können.
Gregoire, Federspiel, Haager, Dengg, Sattlegger und Mag. Dr. Überbacher, alle eigenhändig
39.3
I-OEF 7/2014
Einführung eines räumlich begrenzten Bettelverbotes
(GR Federspiel)
GR Federspiel: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Das Tiroler Landes-Polizeigesetz (L-PG),
Landesgesetzblatt (LGBl.) Nr. 60/1976 in
der Fassung LGBl. Nr. 150/2012 (zuletzt
geändert LGBl. Nr. 1/2014) hält in seinem
§ 10 Abs. 2 fest, dass durch Verordnung der
Gemeinde an bestimmten öffentlichen Orten
Betteln generell untersagt werden kann,
auch wenn es nicht in aufdringlicher oder
aggressiver Weise, in gewerbsmäßiger
Weise oder unter aktiver Mitwirkung einer
unmündigen minderjährigen Person erfolgt.
Voraussetzung für ein Verbot ist, dass aufgrund der Anzahl an bettelnden Personen
die Benützung der betreffenden öffentlichen
Orte durch andere Personen derart erschwert wird, dass dadurch ein Missstand,
der das örtliche Gemeinschaftsleben stört,
vorliegt oder unmittelbar bevorsteht.
Dieser Missstand war bisher, insbesondere
in Sommermonaten, in weiten Bereichen
der Innenstadt, insbesondere in der Altstadt
und in der Maria-Theresien-Straße zu beobachten. Um unerwünschte Verdrängungseffekte zu vermeiden, sollen diese
Zonen in Zukunft weitergehend von BettlerInnen befreit werden.
Der Gemeinderat möge beschließen:
In den nachfolgenden Straßenzügen bzw.
öffentlichen Flächen wird im Zeitraum von
7:00 Uhr bis 23:00 Uhr ein generelles Bettelverbot nach § 10 Abs. 2 Tiroler LandesPolizeigesetzes (L-PG) verhängt:
GR-Sitzung 16.01.2014
Adolf-Pichler-Platz, Angerzellgasse, Anichstraße zwischen Kreuzung MariaTheresien-Straße und Kreuzung Bürgerstraße, Badgasse, Böhm-Bawerk-Platz,
Brixner Straße zwischen Kreuzung Meinhardstraße und Kreuzung Maria-TheresienStraße, Burggraben, Colingasse, Domplatz,
Eduard-Wallnöfer-Platz, Erlerstraße Fallmerayerstraße, Franziskanerplatz, Gilmstraße, Herzog-Friedrich-Straße, Hofgarten,
Hofgasse, Innrain zwischen Kreuzung Bürgerstraße und Innbrücke, Karl Rahner Platz,
Kiebachgasse, Landestheater-Vorplatz,
Leopoldstraße zwischen Kreuzung Schidlachstraße und Kreuzung Maximilianstraße,
Maria-Theresien-Straße, Marktgraben,
Marktplatz, Meinhardstraße, Museumstraße
zwischen Kreuzung Burggraben und Kreuzung Meinhardstraße, Pfarrgasse, Rathauspassage, Rennweg zwischen Kreuzung Universitätsstraße und Kreuzung Herzog-Otto-Ufer, Riesengasse, Salurner Straße zwischen Kreuzung Adamgasse und
Kreuzung Fallmerayerstraße, Schlossergasse, Seilergasse, Sparkassenplatz, Stadtforum, Stiftgasse, Universitätsstraße zwischen Kreuzung Rennweg und Kreuzung
Sillgasse, Wilhelm-Greil-Straße und Wiltener Platzl.
Federspiel, Haager, Dengg, Sattlegger,
Gregoire und Mag. Dr. Überbacher, alle
eigenhändig
39.4
I-OEF 8/2014
Pyrotechnikgesetz 2010, Aufforderung an den Bundesgesetzgeber zu einer Novellierung
(GR Federspiel)
GR Federspiel: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Feuerwerke und Böller führen alljährlich
durch unsachgemäße Handhabung oder
Missbrauch pyrotechnischer Gegenstände
zu schweren und volkswirtschaftlich teuren
Unfällen, deren Folgekosten zu großen Teilen von der Allgemeinheit zu tragen sind.
Zudem stellt ein Übermaß von durch den
Einsatz von Pyrotechnik verursachten Lärm
eine unzumutbare Belastung für Mensch
und Tier dar. Insbesondere alte und kranke
Menschen, aber auch Kleinkinder und im