Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2019
/ Ausgabe: 01_Kurzprotokoll.pdf
- S.3
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9.
MagIbk/23846/SP-BB-IN/1
11.
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B39, Innenstadt, Bereich Adolf-Pichler-Platz 12 (als
Änderung der Bebauungspläne
Nr. IN-B21 und Nr. IN-B21/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016
MagIbk/26107/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F41, Höttinger Au,
Bereich Mitterweg 43, 45, 45a und
113 sowie 115 (als Änderung der
Flächenwidmungspläne Nr. HA-F1
und Nr. 80/hs), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.01.2019:
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.01.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN- B39, Innenstadt, Bereich AdolfPichler-Platz 12 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B21 und Nr. IN-B21/1),
gemäß § 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird
beschlossen.
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F41, Höttinger Au,
Bereich Mitterweg 43, 45, 45a und 113 sowie 115 (als Änderung der Flächenwidmungspläne Nr. HA-F1 und Nr. 80/hs), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
10.
MagIbk/26211/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F29, Hötting, Bereich Höhenstraße 18a, (als Änderung der Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ-F14), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.01.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F29, Hötting, Bereich Höhenstraße 18a (als Änderung der
Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F14), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 71 Abs. 1 lit. a
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser
Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
GR-Sitzung 24.01.2019
Gleichzeitig wird gemäß § 71 TROG der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechenden Änderungen des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
12.
MagIbk/26235/SP-BB-WI/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. WI-B34, Wilten, Bereich Bergisel zwischen Brennerstraße,
Hohlweg und Bergiselweg, gemäß
§ 56 Abs. 1 TROG 2016
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
16.01.2019:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. WI-B34, Wilten, Bereich Bergisel
zwischen Brennerstraße, Hohlweg und Bergiselweg, gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2016,
wird beschlossen.