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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.13

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bessere Formulierungen zu finden, als sie
derzeit im Gesetz vorhanden sind.

lien GesmbH & Co KEG (IIG) tätig, wofür
ich mich bedanken möchte.

Ich muss mich aber völlig den Ausführungen von StR Dipl.-HTL-Ing. Peer anschließen, denn theoretisch besteht die gesetzliche Grundlage für vernünftige Lösungen
bereits.

Das ist mir gerade so eingefallen, GR
Mair, sie hätten das auch sagen können,
dass GR Ing. Krulis aufgrund seiner
Fachkompetenz im Aufsichtsrat der
Innsbrucker Immobilien GesmbH & Co
KEG (IIG) ist.

Eine in irgendeiner Art differenzierter
formulierte Widmungskategorie wird uns
die Lösung der Frage nicht abnehmen, ob
zwischen bestimmten Gewerben und dem
Wohnen Nutzungskonflikte vorliegen
können oder nicht.
Wir haben ja jetzt das gemischte Wohngebiet, in dem Kleinbetriebe neben dem
Wohnen zulässig sind. Wir haben auch
das allgemeine Mischgebiet, wo darüber
hinaus noch andere Gebäude vorgesehen
werden können. Zudem sieht § 40 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) auch noch
die Möglichkeit vor, bestimmte Gebäude
auszuschließen.
Letztlich ist die Regelung sehr frei
formuliert, und die Verantwortung liegt
dort, wo sie auch hingehört, nämlich bei
den Nutzungsbehörden. Diese Fragen
sind immer sehr schwierig zu lösen, aber
ich darf darauf hinweisen, dass schon jetzt
die Möglichkeit besteht, dass der Inhaber
eines Gewerbes in seinem Betriebsgebäude eine Wohnung einrichtet.
Diese Möglichkeit gibt es bereits, und es
ist nicht richtig, was vorher gesagt wurde.
Weil das aber schwierige Fragen sind, soll
man sich im Stadtsenat einen Vorschlag
zur besseren Formulierung im Gesetz
überlegen, aber letztlich ist in Vorarlberg
auch nichts anderes möglich als bei uns in
Tirol.
Wir haben bereits die Möglichkeiten des
gemischten Wohngebiets, des allgemeinen Mischgebiets, und der spezifischen
Ausweitung und Einschränkung von
Betrieben.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Platzgummer.
Bgm. Zach: GR Ing. Martin Krulis ist
aufgrund seiner Fachkompetenz auch als
Aufsichtsrat bei der Innsbrucker Immobi-

Es ist sinnvoll den Antrag im Stadtsenat
eingehend zu behandeln und die Möglichkeiten auszutarieren. GR Mag Fritz hat auf
die Emissionen hingewiesen, und etwas
ist noch gar nicht erwähnt worden:
Im Gewerbegebiet zu wohnen ist besonders am Wochenende sehr angenehm,
weil es so ruhig ist: Kein Nachbar, der
auch grillen will, und niemand der sich
über laute Musik beschwert.
In der Planung geht das Ganze dann aber
weiter. Es braucht familiengerechte
Einrichtungen, und dann kommen die
Gehsteige. Weiter die Krabbelstube, der
Kindergarten, die Volksschule, und alles,
was sonst noch an Leistungen der
Gemeinde von den Bürgerinnen und
Bürgern erwartet werden darf.
All das ist mitzubedenken und darf
thematisch nicht getrennt werden. Wir
könnten unseren Verkehrsstadtrat noch in
viele Aufsichtsräte setzen, wenn es darum
geht, das Thema der kurzen Wege im
Verkehr mit den damit ebenfalls tangierten
Themen zu verknüpfen.
Innsbruck ist eine liebenswerte Stadt, und
erst kürzlich hat mir wieder jemand erklärt,
wie schön es ist, dass vom Flughafen
Innsbruck aus die Welt erreichbar ist.
Innsbruck ist eine Stadt der kurzen Wege,
und wenn man schnell mit dem Rad fährt,
gelangt man in einer halben Stunde vom
Olympischen Dorf nach Kranebitten. Ich
weiß nicht, wie lang StR Mag. Schwarzl
braucht, eine halbe Stunde?
(StR Mag. Schwarzl: Nein, ja, ca. dreißig
Minuten.)
Ich sage ja, eine halbe Stunde. Im
Vergleich zu einer Stadt wie New York, wo
man locker zwei oder drei Stunden
unterwegs ist, hat man in Innsbruck kurze
Wege.
Die von einer geplanten Umsiedlung
betroffenen Institute der Universität

GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)