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Jahr: 2007

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf

- S.18

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- 183 -

In Innsbruck ist die Situation so, dass wir
die Agrargemeinschaften Igls, Vill und
Hötting haben. Die Agrargemeinschaft
Hötting wurde erst vor ein paar Jahren
gegründet und ist gesondert zu betrachten. In Igls und Vill wurde der gesamte
Grund der Agrargemeinschaft übertragen,
und das schmerzt die Stadt Innsbruck
besonders, dass wir in Schilling gerechnet
jedes Jahr Millionenbeträge zahlen
müssen, um diesen Grund nützen zu
können.
Das ist nicht ganz verständlich, aber in
Innsbruck sind die Verhältnisse insofern
speziell, weil Igls, Vill und Hötting in der
Nazizeit 1938 bis 1945 eingemeindet
wurden. Deshalb würden diese Grundstücke seit damals allen Innsbruckerinnen
und Innsbruckern gehören.
Es wäre eine zusätzliche Verlagerung des
Eigentums eingetreten. Wenn ich sehe,
dass wir als einzige Gemeinde in Tirol
sehr großzügig seit Jahrzehnten die
Kosten für die Waldaufsicht für den
Wirtschaftswald übernehmen, dann ist das
eine Besonderheit, über die man nachdenken muss.
Natürlich verweisen die Agrargemeinschaften in Innsbruck auf die besonderen
Belastungen durch die Naherholung, weil
im Stadtraum sehr viele Spaziergänger,
Radfahrer und sonstige Erholungssuchende den Wald aufsuchen. Es rennen viele
Hunde herum, die die Jäger und Bauern
nicht unbedingt erfreuen. Dieses Argument ist teilweise richtig.
Wir haben nur sehr geringe Anteile an
diesen Agrargemeinschaften. In Vill sind
wir mit einem halben Anteil beteiligt, wir
hatten aber schon einmal einen 10%igen
Anteil, der in Form eines Grundstückes
abgelöst worden ist. 10 % sind unterdurchschnittlich, üblicherweise liegt der
Beteiligungsgrad der Gemeinden bei etwa
20 %.
Das ist unterschiedlich, es gibt auch
Gemeinden, die überhaupt nicht an den
Agrargemeinschaften beteiligt sind.
Andere haben einen größeren Anteil, je
nach Verhandlungsgeschick. Auch in Igls
hatte man einmal einen größeren Anteil,
den man in Form eines Grundstückes
abgelöst hat.

Bemerkenswert ist auch, dass diese
Erträge mit 25 % Körperschaftssteuer und
25 % Kapitalertragssteuer sehr hoch
besteuert sind. Von den Beträgen, die wir
den Villern und Iglern zahlen, gehen also
50 % an den Finanzminister, das ist eine
besondere Situation.
Hötting ist anders, weil man zwei Berechtigungen verknüpft hat. Das war rechtlich
nicht ganz richtig und auch sachlich nicht
vertretbar: Man hat die agrargemeinschaftlichen Grundstücke der Stadt Innsbruck,
die mit Nutzungsrechten belegt waren,
eingebracht. Was man aber auch eingebracht hat und wovon ich behaupte, dass
das falsch war, sind die Nutzungsrechte,
die die Stadt Innsbruck an den Privatgrundstücken gehabt hat.
Es gibt fünf oder sechs private Grundstücke auf der Hungerburg, die mit Weiderechten belegt waren. Diese hat man auch
in die Agrargemeinschaften eingebracht.
Das war auf jeden Fall falsch.
Im Fall von Arzl hat der Verwaltungsgerichtshof festgestellt, dass nach der
Einbürgerung Arzls in die Stadt Innsbruck
das nicht Rechte der Bauern, sondern der
Stadt Innsbruck sind. Heute sind wir
Eigentümer der Weidenutzungsrechte in
Arzl, und so hätte es in Hötting auch sein
müssen.
Jetzt kann man sagen, das sind kleine
Details von untergeordneter Wichtigkeit,
aber das hat eine besondere Bedeutung:
Jedes Mal, wenn jemand in Hötting ein
Wald- oder Weidegrundstück verändern
will, z.B. ein Häuschen aufstellen oder
ähnliche Vorhaben verwirklichen will,
kommt die Agrargemeinschaft und kassiert
völlig überzogene Ablösen.
Ein Weiderecht ist vielleicht 2 Cent pro m²
wert, aber die Agrargemeinschaften wollen
an der Aufwertung teilhaben, wenn eine
höhere Nutzungsverwertung vorgesehen
ist.
Diese Regulierung ist von der rechtlichen
Beurteilung her gesondert zu sehen, und
es ist zu prüfen und zu hinterfragen, ob
man diese Nutzungsrechte an den
Privatgrundstücken nicht auf die Stadt
Innsbruck zurück übertragen soll. Das ist
auch für die Eigentümer von Vorteil, weil
die Situation von der Stadt Innsbruck

GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)