Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung.pdf
- S.26
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tungsalternativen gibt. Nur, weil das eine
bestimmte Geländeform ist, wird noch
nicht festgelegt, was man damit macht.
Genau so steht es in meinem Antrag: Die
Frau Bürgermeisterin wird ersucht, dem
Gemeinderat verschiedene Gestaltungsalternativen vorzulegen. Die Gestaltung
sollte naturnah sein, dass sie sowohl
sportlich, wie auch nicht sportlich für die
Freizeitgestaltung nutzbar ist. Wir hätten
gerne, dass zumindest eine der Alternativen, die vorgelegt werden, einen öffentlich
zugänglichen Ballspielplatz vorsehen
sollte.
Es gibt durchaus Befürchtungen, dass dort
der Ballspielplatz, der gut genützt worden
ist, bei einem Umbau zu einer Erlebnisarena - wie es im Regierungsübereinkommen heißt - unter Umständen nicht
mehr vorhanden ist. Das würde ich sehr
schade finden. Der Antrag nimmt auch
noch eine Präzisierung vor - deshalb ist es
kein Fensterantrag -, dass wir gerne
hätten, dass das ein Gebiet ist, das mit
dem Auto nicht erreichbar ist. Der Bereich
sollte nur über einen Spazierweg erreichbar sein, aber nicht motorisiert. Sie
wissen, wenn Sie jetzt einmal bei der
Baustelle waren, dass eine Brücke von der
orographisch rechten Sillseite auf die
orographisch linke Sillseite geht, wo im
Moment die ganzen schweren Baumaschinen fahren. Es geht nicht nur um das
Limnologische, sondern dass sich ganz
andere Gestaltungsalternativen ergeben,
wenn man sagt, dass der Verkehr und die
Brücke wieder wegkommen sollten, denn
wir wollen, dass der Bereich nur über
einen Spazierweg zu erreichen ist.
Ich glaube schon auch, dass die Gespräche mit dem Prämonstratenser Chorherrenstift Wilten als Grundeigentümer
wichtig sind. Wenn das Prämonstratenser
Chorherrenstift Wilten zu der Auffassung
kommt, dass der Bereich in das Eigentum
der Stadt Innsbruck übergeben wird, dann
denke ich mir, dass wir uns als Stadt
Innsbruck sehr herzlich dafür bedanken
werden. Man wird dann sicher Gespräche
führen müssen, weil der Zustand, der bis
zur Baustelleneinrichtung dort vorhanden
war, rechtlich ein bisschen "wackelig" ist.
Eigentlich ist das Prämonstratenser
Chorherrenstift Wilten der Grundeigentümer, jedoch nicht von den darauf errichte-
ten Anlagen. Ich finde, dass man eine
klare Regelung für die Zeit nach der
Baustelle haben sollte. Die Kreativität
wäre ein paar Alternativen zu überlegen,
nicht, dass am Ende herauskommt, so
muss es sein und es gibt nichts anderes.
Ich fände es richtig, jetzt Alternativen für
das naturnahe Erlebnis- und Erholungsgebiet vorzulegen.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger.
GR Mag. Fritz: Ich finde es ärgerlich,
denn die Frau Bürgermeisterin hat
einleitend nicht als Debattenrednerin,
sondern als Vorsitzende gesprochen. Das
nehme ich zum Anlass, die Frau Bürgermeisterin ganz formell daran zu erinnern,
was in § 10 der Geschäftsordnung unter
Obliegenheiten der Vorsitzenden steht:
Sie hat darüber zu wachen, dass die
Rechte des Gemeinderates gewahrt, die
dem Gemeinderat obliegenden Aufgaben
erfüllt und die Verhandlungen mit Vermeidung jedes unnötigen Aufschubs durchgeführt werden. Sie hat alle Ungehörigkeiten
zu rügen und nach Möglichkeit hintanzuhalten, sowie insbesondere darauf
Bedacht zu sein, dass niemand bei seinen
Ausführungen unterbrochen wird.
Die Qualifikation eines Antrages als
Fensterantrag, ist die legitime Meinung der
Frau Bürgermeisterin, die sie in einem
Debattenbeitrag jederzeit äußern kann,
aber wenn sie als Vorsitzende die Sitzung
führt, haben solche Qualifikationen absolut
nichts verloren. Eigentlich müsste der
jetzige Vorsitzende der Frau Bürgermeisterin dafür einen Ordnungsruf erteilen.
Soweit will ich nicht gehen, aber ich
möchte schon bitten, dass die Vorsitzende
als Vorsitzende des Gemeinderates das
tut, was in der Geschäftsordnung steht
und wenn sie ihre Meinung äußert, dass
sie sich dann als Debattenrednerin zu
Wort meldet.
Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger:
Gerhard, zu deiner Anmerkung, dass ich
hier allenfalls als Vorsitzender einen
Ordnungsruf der Frau Bürgermeisterin
erteilen müsste, muss ich sagen, dass das
geschäftsordnungsmäßig nicht möglich ist,
GR-Sitzung 22.3.2007 (Fortsetzung der am 22.2.2007 unterbrochenen Sitzung)