Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung1.pdf
- S.12
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(Bgm.in Zach: Man muss vorsichtig sein,
Gerhard. Derzeit ist der Rechtsbestand
so.)
Ich hoffe, dass es nach dem "Miederer
Urteil" etwas anders aussieht. Es ist
jedenfalls nicht verboten, auch jetzt schon
der Meinung zu sein, dass den Gemeinden illegitimerweise Eigentum entwendet
wurde, um es einer bestimmten Bevölkerungsgruppe zuzuschanzen, die es jetzt
nicht zum Wohl des Landes, sondern zum
Wohl des eigenen "Geldbörsels" verwendet.
Diesen Standpunkt kann man legitimerweise vertreten. Ich vertrete ihn auch und
bin hier mit GR Grünbacher einer Meinung. Ich finde es gut, wenn in dieser
Sache immer wieder Druck gemacht wird.
Es muss nicht unbedingt in Vorwürfe
ausarten, dass irgendjemand etwas
verschleppt. Dauernd nachzufragen und
Druck zu machen, um unsere Rechte,
soweit es rechtlich möglich ist, zurückzuholen, das kann ich mit voller Kraft
unterstützen. (Beifall)
Bgm.in Zach: Hier würde ich wirklich
etwas vorsichtiger sein. Was heißt
entwendet? Ich würde mich nicht getrauen, dieses Wort zu sagen. Derzeit ist die
Rechtslage so, dass es Eigentümer gibt.
Ich war verlässlich im Jahr 1929 nicht
dabei. Man muss das aus der Sache
heraus beurteilen, wobei ich nicht sagen
will, ob das damals rechtens war oder
nicht. Das einzige was man sagen kann,
ist, dass wir fest dahinter sind.
Zur Agrargemeinschaft Igls: Die rechtmäßigen Eigentümer haben gesagt, dass sie
den Grund etwas günstiger hergeben,
damit die Iglerinnen bzw. Igler diesen
bekommen, hätten das aber zu diesem
Zeitpunkt nicht tun müssen. Nicht mehr
und nicht weniger. Ich bin in dieser Sache
relativ firm.
Ich bin mit GR Mag. Fritz einig, dass man
die Sitzung des Gemeinderates gleich auf
zwei Tage anberaumen hätte sollen. Aber
wer schon länger Mitglied des Gemeinderates ist, weiß, wenn es eine kurze
Tagesordnung gibt, dauert die Sitzung des
Gemeinderates bestimmt bis Mitternacht
bzw. noch länger. Das ist ja nicht das
erste Mal.
GR-Sitzung 29.2.2008
Wenn es eine lange Tagesordnung gibt,
kann es sein, dass die Sitzung des
Gemeinderates relativ früh fertig ist. Ich
greife das Thema aber gerne auf, weil das
Argument hinsichtlich der Kinderbetreuung
vollkommen einsichtig ist. Wir können die
Sitzungen des Gemeinderates auf sieben
bzw. acht Stunden und eventuell für den
Freitagvormittag anberaumen. Darüber
kann man mit mir selbstverständlich
reden. Wir können auch die Klubobleute
zusammenrufen und uns darüber unterhalten.
GR Willi: Das Thema Agrargemeinschaften halte ich für das spannendste Thema
in meiner politischen Tätigkeit. Es ist in
Tirol etwas passiert, was es in ganz
Österreich nirgendwo gegeben hat. Nur in
Tirol ist durch die Übertragung des
Gemeindegutes an die Agrargemeinschaften ungefähr ein Sechstel bis zu einem
Fünftel der Landesfläche den Gemeinen
abhanden gekommen.
Nur in Tirol wurde, obwohl die Höchstgerichte im Jahr 1982 gesagt haben es geht
so nicht, so weiter gemacht als wäre
nichts passiert. Die Vorarlberger, die
ähnlich wie die Tiroler unterwegs waren,
haben reagiert und haben damals ein
Gemeindegutgesetz gemacht. In diesem
Gemeindegutgesetz steht, wie Gemeinden
sorgsam mit ihrem Gemeindegut umzugehen haben.
Der entscheidende Punkt war im
Jahr 2005. Damals war Hofrat Dr Guggenberger Leiter der Agrarbehörde. Dieser
hat sich mit dem Thema intensiv auseinandergesetzt und hat in einer Sonderausgabe des Merkblattes an die Tiroler
Gemeinden zum ersten Mal gesagt, dass
das, was hier passiert ist, nicht stehen
gelassen bleiben kann. Vor allem nach
dem Krieg ist passiert, dass das ehemalige Gemeindegut an die Agrargemeinschaften in einem Prozess, der juristisch in
den meisten Fällen höchst fragwürdig ist,
übertragen wurde. In der Regel waren die
Gemeinderätinnen bzw. Gemeinderäte
damit gar nicht befasst.
Man muss wissen, dass die Gemeinden
immer im Grundbuch gestanden sind. Das
Gemeindegut war grundbücherlich den
Gemeinden zugeordnet. Nach dem
zweiten Weltkrieg wurde in einem