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Jahr: 2008

/ Ausgabe: 02-Feber-Fortsetzung2.pdf

- S.15

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- 226 -

Argumentation gelesen hat, so hat Alt-StR
Dr. Steidl Recht gehabt. In dem Moment,
wo ein Baum ab einem bestimmten
Umfang - 40 cm ist es beispielsweise in
Wien - hat, steht er praktisch unter dem
Schutz des Gesetzes und der Eigentümer
kann nicht mehr über diesen Baum
verfügen. Hat der Baum einen Kronendurchmesser von zehn Metern, dann kann
der Eigentümer eigentlich nicht mehr über
die gesamte Fläche verfügen und ist nicht
mehr Herr seines Eigentums.
Es wird niemand mehr entsprechende
Bäume, sondern nur mehr Obstbäume, die
man leicht entfernen kann, pflanzen, da
diese nicht unter den Baumschutz fallen.
Andere Bäume, wie Ahorne, Eschen usw.,
wird man nicht pflanzen. Langfristig
gesehen erhält man auf diese Weise eine
nachteilige Wirkung aufgrund eines
solchen Baumschutzgesetzes. Das ist die
falsche Intention. Als junger Mensch habe
ich diese Problematik auch ein bisschen
anders gesehen. Ich konnte damals in der
Stadt nicht so viele Bäume pflanzen und
war deshalb besonders idealistisch
engagiert. Das ist die eine Seite.
Die zweite Seite ist, dass es eine Fülle von
Verfahren gäbe. Wenn nicht nur im
öffentlichen, sondern auch im privaten
Bereich, Bäume gefällt werden müssen,
sind die entsprechenden Ansuchen zu
stellen und Verfahren durchzuführen. Das
ist also eine Verbürokratisierung im
Grünbereich und eine zusätzliche Belastung des Eigentums. Deshalb sehe ich
diese Intention heute etwas anders als
damals.
Ich glaube, es ist auch verständlich, dass
man nach einem Vierteljahrhundert eine
Thematik aufgrund gewisser Erfahrungen
und Erlebnisse etwas anders sehen kann.
Sie können mich gerne deswegen
kreuzigen, aber ich bleibe trotzdem dabei,
dass ich heute diesen Antrag leider nicht
mehr unterstützen kann.
StRin Mag.a Schwarzl: Bgm.-Stellv. Dipl.Ing. Sprenger, wir werden Sie nicht
kreuzigen, denn das birgt die Gefahr, dass
Sie wieder auferstehen. Ich finde es gut,
dass es Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger
so gesagt hat, denn er versteckt sich nicht
hinter der Novelle zum Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG).

StR Dipl.-HTL-Ing. Peer ist Umweltstadtrat
und deshalb erwarte ich mir, dass er sagt,
das "Tschappele Uschi Schwarzl" hat das
falsche Gesetz gewählt. Dieser Antrag
wird im Stadtsenat behandelt und dann
zeigen wir ihr den Pfad, wie sie zum
richtigen Gesetz kommt.
Es wurde gesagt, weil das an der falschen
Stelle steht, ist man dagegen. Man sollte,
wie Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger den
Mut haben, der gesagt hat, dass er einmal
dafür war, aber jetzt nicht mehr, weil er
Grünreferent ist und schon "500 Millionen"
Bäume gesetzt hat und das eine Bürokratie ist …
(Bgm.in Zach: Wir machen jetzt kein
Kabarett.)
Mir ist Ernst, denn ich empfinde das so.
StR Dipl.-HTL-Ing. Peer: Zur Sache! Ich
werde StRin Mag.a Schwarzl nie als
"Tschappele" bezeichnen.
StRin Mag.a Schwarzl: Das war jetzt keine
Unterstellung, sondern meine kabarettistische Darstellung.
Natürlich ist mir klar, dass das mit
Bürokratie verbunden ist. In der Stadt
Graz sind dafür derzeit drei Personen
zuständig, wobei jedoch auf vier Personen
aufgestockt wird.
Wir sagen, dass eine gedeihliche Stadtentwicklung, Stadtplanung mit jeder
Flächenwidmung und mit jedem Bebauungsplan, den wir beschließen, einen
Eingriff ins Eigentum setzt und mit
Bürokratie verbunden ist. Hier geht es
aber um langfristiges Denken.
Die Bäume, um die es uns geht, sind nicht
irgendwelche Hecken, die je nach Vorliebe
der jeweiligen Hausbesitzerinnen bzw.
Hausbesitzer einmal so und einmal so
aussehen, sondern sie haben einen Wert,
der mindestens über zwei, drei und mehr
Menschengenerationen hinausgeht. Damit
ist ein gewisses Maß an Bürokratie und
ein gewisses Maß an Eingriff ins Eigentum
zumindest andenkbar. Nicht mehr und
nicht weniger!
Ich würde nicht unterstellen, dass alle
Besitzerinnen bzw. Besitzer von Bäumen
ab dem Moment, wo wir eine derartige
Verordnung erlassen, sagen, dass der
Baum in zwei Jahren so und so viele

GR-Sitzung 27.3.2008 (Fortsetzung der am 28./29.2.2008 unterbrochenen Sitzung)