Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.104
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gesetzgebers in einer Sitzung des Gemeinderates neuerlich beraten, was mit
diesem Instrumentarium geschehen soll.
StR Mag. Schwarzl: Es ist interessant, wie die doch sehr intensive Debatte auch in den Medien in den letzten Tagen und Wochen offensichtlich sukzessive zu einem langsamen Umdenken innerhalb der Stadt
Innsbruck zu einer ÖVP/FPÖ-Koalition führt. Es ist von dieser Stelle aus
zu sagen, dass die Journalistinnen und Journalisten in der Auseinandersetzung mit diesem Thema bisher große rechtsstaatliche Sensibilität gezeigt
haben.
Es ist bemerkenswert, wie sich dieses Papier, das seit letzten
Freitag bekannt ist, geändert hat. Bis zur Sitzung des Stadtsenates war bei
den Befugnissen für die privaten Überwachungsorgane neben der Festnahme von Personen, die auf frischer Tat betreten werden, wenn die betreffende Person unbekannt, sich nicht ausweisen kann und ihre Identität nicht
sofort feststellbar ist, noch Folgendes dabei:
"… weiters, wenn begründeter Verdacht besteht, dass diese Person sich der
Strafverfolgung entziehen werde sowie wenn diese Person trotz Abmahnung die strafbare Handlung fortsetzt oder versucht, sie zu wiederholen
…"
Dieser hinein zitierte Satz wurde in der Sitzung des Stadtsenates gestrichen
und es wurde mehrheitlich, gegen drei Stimmen, folgender Antrag beschlossen:
"Die Stadtgemeinde Innsbruck tritt nach Maßgabe des Gemeinderatsbeschlusses vom 21.11.2002 an den Landesgesetzgeber mit dem Ersuchen
heran, eine gesetzliche Grundlage für die Beleihung von Parkwächtern im
Sinne der Ausführungen des Berichtes der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, zu schaffen."
Heute soll dieser Antrag in einen Prüfantrag umgewandelt werden, wobei
ich glaube, dass es nicht notwendig ist, da diese Sache ja bereits geprüft
wurde. Man muss dazu nicht Verfassungsexpertin geschweige denn Juristin
sein. Ich bin weder Juristin noch Verfassungsexpertin, habe jedoch drei
Stunden lang die Verfassung von vorne bis nach hinten durchgelesen und
GR-Sitzung 27.2.2003