Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.112

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- 314 -

Jede Stadt im Land Tirol hat das Recht, eine Stadtpolizei zu
haben. In der Stadt Hall wird es kein Problem geben, denn wenn im Kurpark jemand randalieren sollte, kann der Bürgermeister der Stadt Hall,
wenn die Gendarmerie keine Zeit hat, seine Stadtpolizei schicken. Ich frage
mich, warum man nicht über eine Änderung der österreichischen Bundesverfassung diskutieren kann. Ich darf die Gemeinderäte der SPÖ schon fragen, ob sie überhaupt wissen, warum wir eine Bundespolizei haben.
Im Jahre 1936 wurde der Polizei von einem nicht demokratischen Regime zwangsweise die Bundeskompetenz übertragen.
(Bgm.-Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger: Das ist durchaus eine sachgerechte Anmerkung, da die Verfassungsmäßigkeit dieser Bestimmung erklärt wird.)
Man hat damals ein Instrument gesucht, um dem politischen Gegner, unter
anderem auch die SPÖ, zu bekämpfen. Deshalb gibt es eine Bundespolizei.
Bis zu diesem Zeitpunkt hat es eine Stadtpolizei gegeben.
Es wäre ohne weiteres möglich, einen Zustand, den andere
Länder, wie zum Beispiel Italien, auch haben, herzustellen. Italien ist ein
zentralistisch geführter Staat, in dem aber jede Stadt von Bozen bis Rom
ihre eigene voll berechtigte Stadtpolizei hat.
(StR Dr. Pokorny-Reitter: Ihr könnt ja im Gemeinderat einen Antrag auf
Änderung der österreichischen Bundesverfassung stellen.)
Ich werde schon noch sagen, was ich mir vorstelle, denn es wird ja viel von
Staatsreform und von einer Änderung der österreichischen Bundesverfassung gesprochen. Es wird wohl möglich sein, über dieses Thema zu diskutieren, ob es eine rechtlich fundierte Grundlage hat, worüber niemand mehr
Bedenken haben muss.
Es geht ja um die Ausbildung dieser Parkaufsichtsorgane, da
diese geschult werden müssen. Der Bürger und die Bürgerin hat ja ein
Recht darauf, richtig behandelt zu werden. Es wird derzeit so viel über eine
Bundesstaatsreform diskutiert und dazu muss die österreichische Bundesverfassung geändert werden. Ich möchte ja nicht, dass die Bundespolizei
abgeschafft wird, denn sie hat ihre Aufgaben. Es sollte aber eine Landeshauptstadt bzw. eine Gemeinde das Recht besitzen, diesen Bereich selbst
zu regeln. In den Städten Kitzbühel, Kufstein usw. gibt es eine Stadtpolizei
die auch Radargeräte besitzt und schnell einsetzbar ist. Es wäre dann nicht

GR-Sitzung 27.2.2003