Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2003

/ Ausgabe: 02-Feber.pdf

- S.162

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- 364 -

B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 17.2.2003:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN B2/6, Innsbruck - Innenstadt, Bereich zwischen Erlerstraße, Museumstraße,
Wilhelm-Greil-Straße und Gilmstraße (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, Zeichn. Nr. 3614), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 wird beschlossen.

23.

III 4897/2002
Entwurf der Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM B9/2, Sieglanger, Bereich Sieglangerufer 105 bis 111,
Weingartnerstraße 68 bis 74 und 61 bis 67 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SM - B9/1, Zeichn.
Nr. 3531), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 (2. Entwurf)
------------------------------------------------------------------GR Ing. Krulis: Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
B: Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 17.2.2003:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. SM B9/2, Sieglanger, Bereich Sieglangerufer 105 bis 111, Weingartnerstraße 68 bis 74 und 61 bis 67 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. SM B9/1, Zeichn. Nr. 3531), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001 (2. Entwurf) wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer Kraft.
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3 Tiroler Raumordnungsgesetz
(TROG) auf zwei Wochen herabgesetzt.

GR-Sitzung 27.2.2003