Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.57
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 259 -
Zur Information darf ich noch dazu sagen, dass die neuen
Richtlinien seit 1.2.2003 in Kraft sind und bereits ein sehr reger Ansturm
bei der Mag.-Abt. IV, Wohnungsservice, zu vermerken ist. Dies ist einerseits der Fall, weil es wirklich eine teilweise Öffnung gegeben hat und andererseits, weil sich natürlich sehr viele Leute informieren. Ich hoffe, dass
es bald möglich ist, die neuen Wohnungsvergaberichtlinien auch auf der
Homepage der Stadt Innsbruck zu entnehmen. Die Leute können dann auf
der Homepage der Stadt Innsbruck selber nachlesen, ob sie einen Anspruch
auf eine Stadtwohnung haben bzw. ob sie sich anmelden können oder nicht
und welche Anzahl von Punkten usw. sie bekommen.
Zum ersten Bereich: Dieser besondere Schutz für Menschen,
die sozial stark benachteiligt sind, besteht weiterhin. Es ist nach wie vor so,
dass eine schlechte Einkommenssituation, eine Krankheit, eine Behinderung oder die Obdachlosigkeit einen besonders begünstigten Anspruch auf
eine städtische Wohnung erwirken. In diesem Bereich hat es gegenüber den
alten Richtlinien keine Änderung gegeben. Es ist sogar das Gegenteil der
Fall, denn wir haben bei den Krankheitspunkten sogar noch etwas differenziert. Wir haben jetzt eine stärkere Differenzierung. Ursprünglich bekam
man nur 5, 10 oder 15 Punkte. Jetzt ist es so, dass je nach der so genannten
Verminderung der Erwerbsfähigkeit eine Bepunktung von 1 bis 15 Punkten
gegeben wird. Daraus ergibt sich dann eine bessere Einzelfallgerechtigkeit.
Wir haben, neben den Bereichen, Obdachlosigkeit, Behinderung, Krankheit und auch niedriges Einkommen, die für einen leichteren
Zugang zu einer städtischen Wohnung gesichert wurden, auch noch folgende Neuerung aufgenommen. Menschen, die in einer Rehabilitationseinrichtung des Landes Tirol und zwar nicht nur in Tirol, sondern auch in ganz
Österreich untergebracht sind, haben, wenn dies eine vom Land Tirol anerkannte Wohnung ist, auch einen leichteren Zugang zu einer städtischen
Wohnung.
Verstehen Sie bitte, dass ich jetzt nicht alles im Detail ausführen kann, aber nur so im Gesamtkomplex möchte ich darlegen, dass es einen solchen Schutz für besonders benachteiligte Menschen in unserer Stadt
Innsbruck gibt. Wir haben auch erstmals in die neuen Richtlinien aufgenommen, dass bei Pflegebedürftigkeit ein Wohnungstausch möglich ist.
GR-Sitzung 27.2.2003