Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2003
/ Ausgabe: 02-Feber.pdf
- S.70
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dann natürlich eine Auswirkung auf die Zulage. Das heißt, dass ein großer
Ansporn gegeben ist.
Es ist auch die Frage aufgetaucht, was passiert, wenn jemand
in einer Abteilung plötzlich drei, vier oder fünf Monate erkrankt. Das ist
ein Tatbestand, der dann bei der Besprechung selbstverständlich ins Rennen gebracht werden wird. Das ist aber belegbar und hat selbstverständlich
auch seine Auswirkungen. In dem Fall sind die Auswirkungen mildernd,
wenn es durch diesen Ausfall nicht möglich war, die Ziele, die man gemeinsam formuliert hat, einzuhalten.
Diese Leiterzulagenverordnung ist natürlich nicht nur auf die
Bediensteten des Stadtmagistrates Innsbruck beschränkt, sondern wird natürlich auch bei den Bediensteten der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG
(IKB) zur Anwendung kommen. Bei der Innsbrucker Immobilien GesmbH
& Co KEG (IIG), bei der derzeit gerade die Strukturen aufgebaut werden,
wird diese Leiterzulagenverordnung selbstverständlich auch zur Anwendung kommen. Dies ist auch bei der Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) der Fall. Wir erhalten diesbezüglich aber noch einmal eine gesonderte Vorlage.
Es wird sich auch die Höhe der Zulagen dann in etwa an jene
angleichen, die den Bediensteten im Amt der Tiroler Landesregierung bzw.
im Tiroler Landhaus gewährt wird. Diese Harmonisierung und die weitere
Bewegung zu Leistungsansporn, zu Eigenverantwortlichkeit und Eigendynamik glaube ich, ist ein Schritt in eine moderne Unternehmensführung.
Ich darf Sie nun bitten, darüber zu befinden.
StR Mag. Schwarzl: Wir halten es prinzipiell natürlich für
sinnvoll und erstrebenswert, dass das Zulagenwesen bei Führungskräften
im Stadtmagistrat Innsbruck leistungsorientierter stattfindet. Bisher war das
Zulagenwesen nicht leistungsorientiert. Vor allen Dingen ist es auch begrüßenswert, dass man den Prozentanteil geändert hat. Bisher war es so,
dass sich die Zulage prozentuell am Einkommen orientiert hat. Groteskerweise war es so, dass je geringer der Einkommensbezieher, desto geringer
auch der Prozentsatz. Je höher der Einkommensbezieher eingestuft war,
umso höher war auch der Prozentsatz der Zulage. Das wird jetzt in einen
GR-Sitzung 27.2.2003